Kreisgericht St.Gallen

St.Galler Blüttel-Anwalt wird freigesprochen

06.06.2023, 19:01 Uhr
· Online seit 06.06.2023, 18:18 Uhr
Ein St.Galler Anwalt soll sich vor seiner Angestellten mehrmals vollständig entblösst haben. Am Dienstag stand er deswegen vor Gericht. Veurteilt wird er aber nicht, denn: Nacktheit sei nicht strafbar.
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Ein bekannter St.Galler Anwalt musste sich am Dienstag vor dem Kreisgericht St.Gallen verantworten. Er soll sich mehrmals in seiner Kanzlei vor seiner Angestellten nackt gemacht haben – gegen ihren Willen. Zudem soll er Masturbationsbewegungen gemacht haben.

Am Dienstagabend wurde das Urteil eröffnet. Der St.Galler Anwalt wird freigesprochen, berichtet der «St.Galler Tagblatt». Grund für den Freispruch sei laut Staatsanwaltschaft, dass die Tatbestände nicht erfüllt seien. Nacktheit sei nicht strafbar und es habe keine sexuelle Handlung stattgefunden. Die Verfahrenskosten von 9000 Franken trägt der Staat. Zudem erhält der Beschuldigte noch eine Entschädigung für seine Verteidugung von 50'000 Franken. 

Vor Gericht beteuerte der Anwalt, dass die Vorwürfe gegen ihn nicht stimmen würden. Er habe sich nicht in den Büroräumlichkeiten mit der Angestellten nackt an einen Sitzungstisch gesetzt noch sonst irgendetwas Sexuelles vor oder mit ihr vollzogen. Zudem deutete er an, dass die Frau von ihm Geld erpressen wollte. Dies wollte er aber nicht dulden, darum habe er sich dem Verfahren gestellt. Die Vorwürfe wies er von sich, da die ganze Zeit hinweg andere Angestellte in den Büroräumlichkeiten gearbeitet hätten und die Räumlichkeiten gut einsehbar seien. 

(red.)

veröffentlicht: 6. Juni 2023 18:18
aktualisiert: 6. Juni 2023 19:01
Quelle: FM1Today

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