St.Galler Ex-Banker erhält leicht reduzierte Strafe
Das Kantonsgericht hat die meisten Schuldsprüche bestätigt, die das St.Galler Kreisgericht 2022 aussprach: gewerbsmässiger Betrug, Veruntreuung, ungetreue Geschäftsbesorgung, Urkundenfälschung, Steuerbetrug. Lediglich zum Vorwurf des Erschleichens einer falschen Beurkundung gab es einen Freispruch, wie dem Urteil zu entnehmen ist.
Über Jahre hinweg vertrauten ihm Personen aus seinem Umfeld immer wieder grössere Geldsummen an. Die Geprellten waren im Glauben, dass ihr Geld gewinnbringend angelegt wird
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Hochzeit und Autos finanziert
Mit Lügengeschichten und Dokumentfälschungen hat der Ex-Kaderbanker gemäss Anklage das Vertrauen vor allem von Angehörigen missbraucht und sich an ihrem Vermögen bereichert, statt die Gelder wie versprochen anzulegen. Insgesamt 4,8 Millionen soll der heute 45-Jährige dadurch ergaunert haben. Damit finanzierte er etwa eine teure Hochzeit, Luxus-Musikinstrumente, Schmuck, Luxusferien, Autos und zwei historische Militärflugzeuge.
Auch Sektenmitglied geprellt
Von einem von der Staatsanwaltschaft geforderten fünfjährigen Berufsverbot für die Finanz-, Immobilien- und Treuhandbranche sah das Kantonsgericht ab, wie dem schriftlichen Urteil zu entnehmen ist. Ausserdem senkte es die verlangte Ersatzforderung an den Staat von 1,5 Millionen Franken auf 1,18 Millionen.
Der Ex-Banker sitzt seit 2019 im vorzeitigen Strafvollzug. Er gehört der Adullam-Sekte aus dem Toggenburg an. Nach dem Tod seines Vaters und Sektengründers soll er für die Sektenführung vorgesehen gewesen sein. Zu den Geschädigten im Betrugsfall gehört auch ein wohlhabendes Mitglied der Sekte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
(sda/mma)