Coronavirus

St.Galler Gastrobetriebe werden weiterhin unterstützt

16.04.2021, 15:33 Uhr
· Online seit 16.04.2021, 13:41 Uhr
Auch wenn Restaurants und Bars am kommenden Montag ihre Terrassen wieder öffnen dürfen, werden sie im Kanton St.Gallen weiterhin finanziell unterstützt. St.Gallen hat bislang 82 Millionen Franken aus dem Corona-Härtefallprogramm ausbezahlt.
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Im Kanton St.Gallen läuft die Bearbeitung der Gesuche um Härtefallunterstützung weiterhin auf Hochtouren. «Gut die Hälfe der Gesuche stammt von Gastrobetrieben», sagte Karin Jung, Leiterin des St. Galler Amtes für Wirtschaft und Arbeit, am Freitag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.

Von den 1513 eingereichten Gesuchen wurden bis heute 83 Prozent entschieden. Der Kanton St.Gallen zahlte 82,4 Millionen Franken in Form von à-Fonds-perdu-Beiträgen oder als Solidarbürgschaften aus. 282 Gesuche wurden abgelehnt, weil sie die gesetzlich vorgeschriebenen Kriterien für eine Unterstützung nicht erfüllen, wie die St.Galler Staatskanzlei mitteilte.

Da sich die behördlichen Schliessungen über einen längeren Zeitraum hinziehen als ursprünglich angenommen, hat der Kanton St.Gallen den betroffenen Unternehmen für die Monate März und April 2021 Nachzahlungen zu ihren bisher erhaltenen Härtefallhilfen in Aussicht gestellt. Bis Ende April werden laut Mitteilung des Kantons voraussichtlich weitere elf Millionen Franken an die betroffenen Betriebe ausschütten.

Der Bundesrat beschloss am vergangenen Mittwoch, dass Restaurants und Bars ab Montag ihre Terrassen wieder öffnen dürfen. Weil viele Gastrobetriebe mit dieser Regelung noch nicht kostendeckend wirtschaften könnten, werde die Unterstützung der Branche wie bisher fortgeführt.

St.Gallen orientierte sich dabei an den Vorgaben des Bundes. «Da sich die weitere vollständige Öffnung der Restaurants hinzieht, prüft der Kanton allenfalls eine weitere Nachzahlung für den Monat Mai», erklärte Jung. Die Berechnung der Unterstützung bleibe gleich. Die Obergrenze der Mittel, welche ein Betrieb als A-Fonds-perdu-Hilfe beziehen kann, ist auf maximal 20 Prozent des Umsatzes beschränkt.

veröffentlicht: 16. April 2021 13:41
aktualisiert: 16. April 2021 15:33
Quelle: sda

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