Rapperswil-Jona

St.Galler Grüne fordern Seeuferweg – Federers Grundstück betroffen

· Online seit 29.07.2021, 10:32 Uhr
Das Bauprojekt von Tennis-Star Roger Federer am Zürichsee bei Rapperswil-Jona ist durch eine Einsprache blockiert. Ein Kantonsrat der Grünen möchte nun von der St.Galler Regierung wissen, weshalb der öffentliche Seeuferweg in der Bucht bei Federers Grundstück noch nicht realisiert wurde.
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Der Bau eines Uferweges am Zürichsee in Rapperswil-Jona sei seit 2002 im «behördenverbindlichen» kantonalen Richtplan vorgesehen, heisst es in der Mitteilung der St.Galler Grünen. Für die Bevölkerung sei nicht ersichtlich, was bis jetzt unternommen wurde, um den Richtplaneintrag umzusetzen, kritisiert Kantonsrat Marco Fäh.

Es sei auch nicht klar ob bei erteilten Baubewilligungen jeweils eine Auflage betreffend die entsprechende Uferfreihaltung veranlasst worden sei und wie dies bei aktuellen und zukünftigen Bewilligungsverfahren gehandhabt werde. Zur Klärung dieser Fragen hat Fäh eine Einfache Anfrage im Kantonsrat eingereicht.

Auslöser des Vorstosses ist das Bauprojekt von Roger Federer, das am fraglichen Uferabschnitt liegt. Die Arbeiten auf dem Grundstück in der Kemprater Bucht sind zurzeit wegen einer Einsprache unterbrochen.

Staatseigentum zurückholen

Wie Marco Fäh betont, geht es ihm nicht um eine Einflussnahme auf das laufende Verfahren: «Die aufgeworfenen raumplanerischen und rechtlichen Fragen stellen sich in Bezug auf mehrere Grundstücke, ganz unabhängig von den betroffenen Personen.»

Wie am Bodensee gebe es auch am Zürichsee Privatgrundstücke, welche ein Stück des Sees umfassen. Dies sei aus den im Internet öffentlich einsehbaren Grundstücksplänen ersichtlich. Gemäss Zivilgesetzbuch besteht an öffentlichen Gewässern kein Privateigentum, betont Fäh. Diesen Grundsatz habe das Bundesgericht 2015 bestätigt.

Der Kantonsrat möchte deshalb auch wissen, wie es zu den eingezeichneten Grundstücksgrenzen kommen konnte und was die Regierung zu unternehmen gedenkt, damit diese Gewässer wieder ins Eigentum des Kantons übergehen. Wenn nur schon ein einzelner Eigentümer in einer Reihe von Grundstücken an einem See oder Fluss den für einen Weg notwendigen Boden oder die Rechte dafür nicht abtreten, werde die Realisierung verunmöglicht.

Gewässerschützer im Nacken

Die Einsprache gegen die Altlastensanierung des Bodens auf Federers Grundstück stammt von der Gewässerschutzorganisation Aqua Viva. Aus den vorgelegten Bauunterlagen seien die Art der Altlasten auf dem Grundstück sowie deren effektive Ausdehnung nicht ersichtlich gewesen, erklärt Aqua-Viva-Sprecher Tobias Herbst auf Anfrage von Keystone-SDA. Ausserdem fehlten Angaben zur Abschätzung der Umweltrisiken sowie Bestandsaufnahmen von Flora und Fauna im Uferbereich - letztere seien bereits im letzten Jahr nachgereicht worden.

Auch war laut Herbst nicht klar, ob die Sanierung etwa mit dem Bau eines Bootsplatzes im Zusammenhang stehe: «Es ging also um fehlende Informationen auf deren Grundlage eine sinnvolle Beurteilung des Projekts überhaupt erst möglich ist.»

Die zuständige Baubehörde muss nun ein überarbeitetes Baugesuch prüfen. «Im aktuellen Fall werden die Ergebnisse der Vorprüfung im September an einer gemeinsamen Sitzung zwischen Kanton, Stadt Rapperswil-Jona und der Bauherrschaft besprochen», teilt das kantonale Baudepartement auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mit. Die Ergebnisse der Vorprüfung seien nicht öffentlich. Nach einer Vorprüfung muss das Baugesuch allenfalls angepasst werden.

Aqua Viva will das Bauvorhaben des Tennis-Profis in Rapperswil-Jona weiter kritisch begleiten. «Wir werden uns sowohl am Mitwirkungsverfahren als auch im Fall einer Neuauflage aktiv am Prozess beteiligen», so Herbst.

veröffentlicht: 29. Juli 2021 10:32
aktualisiert: 29. Juli 2021 10:32
Quelle: sda

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