St.Galler Kantonsrat will Konversionstherapien verbieten
Konversionstherapien würden oft im Kontext fundamentalistischer Glaubensgruppen durchgeführt, hiess es in der Motion des GLP-Kantonsrats Andreas Bisig. Dahinter stecke die Annahme, dass Homosexualität eine Krankheit oder Sünde sei und mit entsprechender Behandlung «geheilt» werden könne.
Solche Therapien seien für betroffene Personen traumatisierend und verursachten schweres seelisches Leid. Jugendliche seien dabei besonders verletzlich.
Coaches, Beraterinnen und Heiler kommen ohne Konsequenzen davon
Während Ärztinnen und Ärzte, aber auch Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit der Durchführung einer Konversionstherapie gegen ihre Berufspflichten verstiessen und mit Disziplinarmassnahmen rechnen müssten, gebe es gegen Coaches, Sexualberaterinnen und Sexualberater, Geistliche und selbsternannte Heilerinnen und Heiler keine Handhabe, führte Bisig aus. Es gelte nun, solche Praktiken auch im Kanton St.Gallen zu verhindern.
Die St.Galler Regierung unterstützte den Vorstoss. Sie wollte das Verbot von Konversionstherapien bei der geplanten Totalrevision des Gesundheitsgesetzes aufnehmen, dafür aber kein eigenes Gesetz erlassen.
Klare Mehrheit für Verbot
In der Debatte am Mittwochmorgen setzten sich die Sprecherinnen und Sprecher der Fraktionen für ein Verbot ein. Dagegen wehrte sich Jascha Müller (EVP): Im Kanton St. Gallen gebe es keine Fälle mit Konversionstherapien, der Handlungsbedarf fehle.
Der Kantonsrat überwies die Motion mit 72 gegen 16 Stimmen bei 11 Enthaltungen. Damit wird ein Verbot der Konversionstherapien mit der Totalrevision des Gesundheitsgesetzes verankert.