St.Galler Regierung bereitet Lösung für Gastro-Branche vor
Eine erste Anpassung bei den Bedingungen hat die St.Galler Regierung bereits vorgenommen: Die Entschädigungsgelder wurden von den 300 Stellenprozent auf 100 gesenkt. «Es zeigt sich aber, dass diese Justierung nicht ausreicht, denn viele Gastrobetriebe erfüllen die zweite Vorgabe nicht», heisst es in einer Medienmitteilung.
Plan B für die Gastro-Branche
Die Regierung fordert den Bundesrat auf, eine Bundeslösung für die Entschädigung der behördlich geschlossenen Betriebe zu schaffen. So könne einerseits das Jahr 2020 entschädigt und eine Lösung für das laufende Jahr vorgelegt werden.
Falls der Bundesrat am Mittwoch keine Lösung für die Gastrobranche vorlegt, will der Kanton St.Gallen einen Plan B ausarbeiten. Gemeinsam mit Vertretern von Gastro St.Gallen suchte man letzte Woche nach einer Entschädigungslösung, die am Donnerstagabend den Parteispitzen vorgestellt wird. Wird die Lösung akzeptiert, soll sie bereits am 19. Januar beschlossen werden. Über die genaue Ausgestaltung der Gastro-Lösung informiert der Kanton St.Gallen am Donnerstag. Sollte der Bundesrat jedoch am Mittwoch eine eidgenössische Gastrolösung und weitere Anpassungen der Bundesregelung präsentieren, ist die St.Galler Lösung hinfällig.
Entschädigung für Zulieferbetriebe und Bergbahnen
Die Regierung prüft ausserdem eine Ergänzung um Zulieferbetriebe zu entschädigen und klärt des weiteren ab, ob auch Bergbahnen für die Schliessung im Dezember entschädigt werden sollen. «Im Fall einer Entschädigung sollen sich die Standortgemeinden an den finanziellen Leistungen des Kantons beteiligen», heisst es in der Mitteilung.
(red.)