Auch nach Corona

St.Galler Restaurants dürfen weiterhin mobile Bauten aufstellen

· Online seit 23.01.2023, 20:15 Uhr
Restaurants in der Stadt St.Gallen dürfen weiterhin während dreier Monate pro Jahr mobile Bauten ausserhalb ihrer Lokale auf dem öffentlichen Grund aufstellen. Dies hat der Stadtrat entschieden. Die Stadt hatte die Neuerung während der Coronapandemie eingeführt.

Quelle: TVO

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In den vergangenen zwei Jahren habe es mit solchen temporären Aussenbauten von Gastronomiebetrieben keine Probleme gegeben, heisst es in einer Mitteilung der Stadt vom Montag. Bedingung sei, dass der öffentliche Grund nicht anderweitig benötigt werde.

Wer eine Baute – etwa ein Zelt oder ein Holzhäuschen – aufstellen will, muss bei der Stadtpolizei ein Gesuch stellen. Gesuche werden geprüft und wenn möglich bewilligt. Die mobilen Bauten dürfen während maximal dreier Monate pro Kalenderjahr stehen. Eine Baubewilligung braucht es dafür nicht.

Gastronomen könnten mehr verdienen

Die St.Galler Gastronominnen und Gastronomen freut die neue Regelung. Vor allem, dass es keine Baubewilligung mehr braucht, empfindet René Rechsteiner, Präsident Gastro Stadt St.Gallen, als ein wichtiges Zeichen. Zudem könnte der Umsatz der Betriebe durch die zusätzliche Fläche grösser werden.

Quartiervereine finden es toll, aber...

Auch die Quartiervereine loben das Engagement für die Gastrobranche. Bedenken hegt Barbara Deuber, Co-Präsidentin des Quartiervereins Gallusplatz, lediglich gegenüber Zelten. Diese würden kaum abdichten und seien somit lärmintensiv.

(sda/mma)

veröffentlicht: 23. Januar 2023 20:15
aktualisiert: 23. Januar 2023 20:15
Quelle: sda

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