St.Galler Velofahrer wird von Auto angefahren – und selbst gebüsst
«Wir hatten kurz Augenkontakt und ich dachte: Wieso bremst der nicht?», sagt Oliver Mohr* gegenüber dem Beobachter. Er war auf dem Veloweg unterwegs als er von einem von rechts kommenden Auto angefahren wurde. Nach dem Aufprall sei der Fahrer ausgestiegen, habe sein Auto kontrolliert und sei wieder davon gefahren, sagt Mohr.
Nach der Anzeige folgt die Busse
Daraufhin erstattete der St.Galler Anzeige bei der Stadtpolizei. Dies, weil der Fahrer ohne mit ihm Kontakt aufzunehmen, weitergefahren sei. Ein halbes Jahr später erhielt der Student Post von der Staatsanwaltschaft, mit der Mitteilung, dass das Verfahren eingestellt wurde und einem Strafbefehl mit einer Busse von 600 Franken.
Doch wieso wird Oliver Mohr nun selbst gebüsst? Der damals 17-Jährige habe die Ampel beim Fussgängerstreifen bei Gelb überquert. Dieses Vergehen wurde höher gewichtet als das Fehlverhalten des Autofahrers. Gemäss des Protokolls des Untersuchungsamtes, welches sich auf Videoaufnahmen der städtischen Verkehrskamera stützt, habe sich der Autofahrer nicht falsch verhalten, habe sich zum Unfallopfer begeben und sich nach dessen Gesundheitszustand erkundigt.
Autofahrer konnte nicht ermittelt werden
Ob der Autofahrer tatsächlich mit Mohr gesprochen hat, ist auf den Videoaufnahmen nicht erkennbar. Weitere Hinweise hätte nur die Einvernahme des Autofahrers liefern können, welcher aber nie ermittelt werden konnte. Auch wenn auf den Videoaufnahmen zu sehen sei, dass es sich um ein Fahrzeug der St.Galler Stadtwerke handle. Dort habe kein Fahrer Angaben zu diesem Unfall machen können. Deshalb wurde das Verfahren gegen unbekannt wegen pflichtwidrigen Verhaltens bei Unfall sistiert.
Oliver Mohr verzichtete auf eine Einsprache und zahlte die Busse. Trotzdem fühlt er sich von der Justiz im Stich gelassen.
*Name geändert