Stadt St.Gallen führt schrittweise Tempo 30 ein
In der Schweiz sind rund 14 Prozent der Bevölkerung übermässigem Strassenlärm ausgesetzt. In der Stadt St.Gallen sind das rund 11’000 Personen. Überschreitet der Lärm die Grenzwerte, müssen Strasseneigentümer Massnahmen ergreifen, wie der Kanton St.Gallen in einer Medienmitteilung schreibt. Denn der Bund schreibe in der Lärmschutzverordnung vor, wie laut der Verkehr in Wohngebieten sein dürfe. Diese Lärmgrenzwerte werden auf mehreren Strassen in der Stadt überschritten.
Keine baulichen Massnahmen nötig
Die Stadt und der Kanton seien deshalb verpflichtet, Lärmschutzmassnahmen umzusetzen. Dies können gemäss Communiqué Massnahmen an Fahrzeugen, an Strassenbelägen oder bei der Geschwindigkeit sein. Mit dem Konzept Temporegime Stadt St.Gallen senken der Kanton und die Stadt auf den betroffenen Abschnitten die erlaubte Fahrgeschwindigkeit. Temporeduktionen seien kostengünstig und senken die Lärmbelastung, wie Beispiele in anderen Schweizer Städten zeigen. Es seien keine baulichen Massnahmen erforderlich, lediglich die Signalisation müsse angepasst werden.
Diese Strassen sind betroffen
Etappe 1
Die Temporeduktion wird schrittweise umgesetzt, heisst es weiter in der Mitteilung. Zuerst soll Tempo 30 nachts, zwischen 22 und 6 Uhr, auf fast allen Hauptverkehrsstrassen der Stadt St.Gallen, Winkeln ist ausgenommen.
Etappe 2
In der zweiten Etappe wird Tempo 30 auf einzelnen Strassen auch tagsüber eingeführt. Diese Massnahme betrifft in erster Linie jene Strassen, auf denen eine Temporeduktion tagsüber keine Folgekosten für den Busverkehr mit sich bringt: einzelne Abschnitte der Teufener Strasse, der St.-Georgen-Strasse, der St.Josefen-Strasse, der Splügenstrasse, der Felsenstrasse sowie der Gottfried-Keller-Strasse. Damit die Verkehrsteilnehmenden nicht auf untergeordnete Strassen ausweichen, zieht die Stadt auch Parallelrouten mit ein, etwa die Schönaustrasse. Ausserdem wird Tempo 30 auch in den Abschnitten zwischen den vorgesehenen Strecken gelten. Dies soll eine einheitliche Signalisation ermöglichen.
Etappe 3
In der dritten Etappe wird Tempo 30 auch auf jenen Strassen eingeführt, auf denen Folgekosten für den öffentlichen Verkehr erwarten werden. Allerdings nur auf jenen Abschnitten, die eine grosse Lärmreduktion versprechen und in denen die Folgekosten verhältnismässig klein sind. Dies betrifft einzelne Abschnitte der St.Jakob-Strasse, der Langgasse, der Fürstenlandstrasse, der Oberstrasse sowie der Speicherstrasse. Auch hier berücksichtigt die Stadt Parallelrouten wie die Müller-Friedberg-Strasse oder die Oberstrasse, um Ausweichverkehr zu vermeiden.
Etappe 4
In einem letzten Schritt wird das neue Temporegime in Teilstrecken der Rorschacher- und der Zürcher Strasse umgesetzt: insbesondere auf jenen Abschnitten, in denen die Lärmgrenzwerte massgebend überschritten werden. Um Ausweichverkehr in die Quartiere zu vermeiden, wir die Höchstgeschwindigkeit auch hier auf Parallelrouten gesenkt.
Bereits im September 2021 wurden verschiedene Interessensgruppen über das Konzept informiert. Vor dem Abschluss des Konzepts erhalten die Interessensgruppen und politischen Parteien die Möglichkeit, an einer Vernehmlassung teilzunehmen.
(red.)