Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil die Beschwerde eines Ehepaars gutgeheissen, dessen Haus sich unweit der geplanten Anlage befindet.
Es hält fest, das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) habe zu Unrecht angenommen, die Varianten Schindellegi/Halten hätten keine Vorteile gegenüber dem Standort Fuchsberg. Der Sachverhalt sei in Bezug auf die Vor- und Nachteile der strittigen Standortvarianten nicht erstellt worden.
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Die Anlage ist Teil eines Projekts, das verschiedene Instandhaltungs- und Sanierungsmassnahmen zwischen Wädenswil ZH und Wollerau SZ vorsieht. Dabei soll auch das Entwässerungssystem den gesetzlichen Vorgaben angepasst werden.
Dafür sollte unterhalb der Raststätte Fuchsberg die Dammschüttung nördlich der Parkplätze abgetragen und Stützmauern sowie ein Multifunktions- und ein Retentionsfilterbecken samt Ablauf gebaut werden. (Urteil A-2293/2022 vom 19.9.2024)
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(sda)