Im Thurgau werden 40 Prozent aller verurteilten Ausländer nicht ausgeschafft. Die dortige SVP zeigt sich darüber empört und richtete deshalb in einem Vorstoss kritische Fragen zur Ausschaffungspraxis an die Regierung.
Nun schlägt auch die SVP aus dem Kanton St.Gallen Alarm wegen nicht durchgeführter Ausweisungen. Allerdings geht es ihr nicht etwa um kriminelle Ausländer, sondern um abgewiesene Asylbewerbende.
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Problem auch in St.Gallen?
Die SVP St.Gallen befüchtet, dass die Ausweisepraxis auch im Kanton St.Gallen zu lasch ist. Sie beruft sich dabei auf einen Zeitungsbericht, in dem die unterschiedliche Ausschaffungspraxis der Kantone thematisiert wird. «Es hängt offenbar von der Bereitschaft beziehungsweise vom politischen Willen der Kantone ab, ob die entsprechenden Gesetze vollzogen werden oder nicht», sagt Fraktionspräsident Sascha Schmid.
Eine vertrauliche Quelle aus einem Nachbarkanton habe der SVP bestätigt, dass die Behörden wenig Engagement zeigten, die Ausschaffung von abgewiesenen Asylbewerberinnen und -bewerbern durchzusetzen. Wenn die Auszuschaffenden zweimal nicht an ihrer Wohnadresse anzutreffen seien, verzichte dieser Kanton auf eine Ausschaffung.
SVP zieht Vergleich mit Terrorangriff in Deutschland
Nun will die SVP wissen, wie der Kanton St.Gallen mit Ausschaffungen von abgehlehnten Asylbewerbern umgeht. Für Sascha Schmid steht fest, dass nicht vollzogene Ausführungen eine Gefahr für die Schweiz darstellen. Er nennt dabei als Beispiel den Täter des islamistischen Terroranschlags vom 23. August im deutschen Solingen. Der Täter sei ein abgewiesener syrischer Asylbewerber gewesen. Die Behörden hätten nach einem erfolglosen Versuch der Ausschaffung jedoch nichts weiter unternommen. «Die Folgen sind bekannt: Drei Menschen wurden getötet und acht weitere verletzt.»
Ähnliche Probleme – wenn auch nicht im selben Ausmass – glaubt die SVP auch hierzulande zu beobachten. Dabei wird die SVP konkret, wer ihrer Ansicht nach besonders oft negativ auffällt: «Insbesondere Nordafrikaner mit rechtskräftigem abgelehnten Asylentscheid weigern sich oft nicht nur, die Schweiz zu verlassen, sondern begehen Straftaten.»
Ostschweiz schneidet gut ab
Ob sich die Befürchtungen der SVP über eine lasche Ausschaffungspraxis des Kantons St.Gallen bewahrheiten, muss sich zeigen. Die Antwort der Regierung steht noch aus. Im Artikel, den die SVP zum Anlass ihres Vorstosses genommen hat, schneidet die Ostschweiz zumindest gut ab. Sie schaffe konsequenter aus als die Westschweiz, heisst es darin.
Fakt ist: Nicht alle Asylbewerbenden mit einem negativen Entscheid verlassen die Schweiz. Das liegt oft aber nicht daran, dass sie nicht auffindbar sind, sondern dass mit ihren Herkunftsländern keine Rückführungsabkommen bestehen. Oder es handelt sich um Personen, «bei denen die Rückkehr ins Heimatland aufgrund der Umstände nicht zumutbar oder nicht zulässig ist», wie Jürg Eberle, Leiter des Migrationsamts in St.Gallen, unlängst gegenüber TVO erklärte.