Tod durch Heuwickelmaschine: Bauer zu bedingter Geldstrafe verurteilt
Die 58-jährige Frau war an einem Freitag im Juni zu Fuss in Rorschacherberg unterwegs, als sie tödlich von einer Wickelmaschine für Siloballen getroffen wurde. Die Frau wurde beim Unfall schwer verletzt, verstarb noch vor Ort an ihren Verletzungen. Obwohl der Bauer, der das Fahrzeug gelenkt hatte, den Unfall nicht absichtlich verursacht hatte, sieht die Staatsanwaltschaft eine Schuld beim 71-Jährigen, wie «20 Minuten» schreibt.
Quelle: CH Media Video Unit / BRK News
Der Bauer habe elementare Vorsichtsregeln in hohem Masse missachtet, so die Staatsanwaltschaft. Beispielsweise waren zwei mitgeführte Rechen sowie ein Siloballen nicht gesichert. Der Siloballen überstieg zudem das zugelassene Gewicht des Anhängers. All diese Missachtungen sollen wohl zum Ausscheren des Anhängers geführt haben.
Der 71-jährige Bauer wurde nun von der Staatsanwaltschaft unter anderem wegen fahrlässiger Tötung und Verletzung der Verkehrsregeln zu einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 40 Franken sowie zu einer Busse von 3200 Franken verurteilt. Gegen den Strafbefehl kann noch Einspruch erhoben werden. Bei einer Einsprache würde es zu einer Gerichtsverhandlung kommen.
(red.)