Tötungsdelikt von Ganterschwil: 35-Jähriger fordert Freispruch
Quelle: tvo
Die Anklage hatte dem 35-jährigen Mann vor einem Jahr vor dem Kreisgericht Toggenburg vorgeworfen, «aus reiner Tötungslust» gehandelt zu haben. Auslöser der Tat sei eine gescheiterte Beziehung zu einer Frau gewesen, die er heiraten wollte, um in der Schweiz bleiben zu können.
Die Frau entschied sich aber für einen 36-jährigen Slowaken. Der Staatsanwalt schilderte, wie sich der Nordmazedonier von einem ebenfalls angeklagten Gehilfen nach Ganterschwil fahren liess. Auf einem Feldweg sei er auf die Frau und den Slowaken getroffen. Er habe neun Schüsse auf den Nebenbuhler abgefeuert und ihm auch noch ein Messer in die Brust gestossen.
Wenige Stunden später wurden der Nordmazedonier und sein Kollege in einem Bordell am Bodensee verhaftet. Ein Geständnis gab es nicht. Die Anklage berief sich unter anderem auf die Schilderungen von Zeugen oder auf die Ergebnisse der Spurensuche.
Der Hauptbeschuldigte verweigert am Montag vor Gericht die Aussage. Der Mitangeklagte indes sagt, er sei zu allem gezwungen worden.
Einstellung des Verfahrens verlangt
Der Verteidiger des Hauptangeklagten hatte die Einstellung des Verfahrens oder einen Freispruch verlangt. Er argumentierte, entlastende Beweisaufnahmen seien nicht erfolgt.
Das Kreisgericht verurteilte den 35-Jährigen im März 2020 wegen Mordes und anderer Delikte zu einer Freiheitsstrafe von 19 Jahren. Sein mitangeklagter Kollege erhielt wegen Gehilfenschaft zu vorsätzlicher Tötung und weiterer Delikte eine Freiheitsstrafe von vier Jahren.
Gegen das Urteil des Kreisgerichts legten alle drei Parteien Berufung ein: Die Staatsanwaltschaft fordert für den Hauptangeklagten eine Freiheitsstrafe von 20 Jahren und für den Gehilfen sechs Jahre. Der Nordmazedonier verlangt erneut eine Einstellung des Verfahrens oder einen Freispruch. Sein Kollege will ebenfalls freigesprochen werden.