Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland

Transsexuellem Kind mit dem Tod gedroht – Vater freigesprochen

05.03.2022, 07:23 Uhr
· Online seit 04.03.2022, 19:06 Uhr
Ein 47-jähriger Mann musste sich am Freitag wegen Nötigung vor dem Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland in Mels verantworten. Der Mann soll seinem heute 20-jährigen Kind mit dem Tod gedroht haben, sollte es sich einer geschlechtsangleichenden Operation unterziehen. Der Mann wurde freigesprochen.

Quelle: tvo

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Das Familiendrama ereignete sich im August 2019. An einem Sonntagabend soll der angeklagte Vater gemäss Strafbefehl seinem Kind im Teenageralter am Telefon gedroht haben, es zu verprügeln oder gar umzubringen. Bereits am Morgen soll er seinem Kind via Chatnachricht geschrieben haben: «Vergiss es, ich bin nicht mehr dein Vater. Er ist gestorben für dich». Hintergrund der Drohungen war, dass der Vater nicht akzeptieren wollte, dass sich sein Kind, das damals als Frau lebte, einer Geschlechtsanpassung unterziehen wollte.

Das damals 17-jährige Kind tätigte daraufhin den Notruf und verbrachte die Nacht bei Freunden. Der Vater wurde am Tag darauf von der Polizei festgenommen. Der Trans-Mann habe nach dem Vorfall von der Operation abgelassen, heisst es im Strafbefehl. Nach dem Vorfall soll es zudem zu einem Suizidversuch des Geschädigten gekommen sein. Im September erklärte er das Desinteresse am Strafverfahren.

Vater wegen Nötigung angeklagt

Rund zweieinhalb Jahre später musste sich der Vater am Freitag nun trotzdem vor dem Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland verantworten. Der Vorwurf der Nötigung gilt als Offizialdelikt, was immer zu einem Prozess führt. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 30 Franken abzüglich der Zeit, die der Angeklagte in Untersuchungshaft gesessen hatte.

Vor Gericht stritt der Angeklagte seine Schuld ab. Er habe diese Äusserungen nie zu seinem Kind gesagt. Der 47-Jährige sagte, dass er erst ein Jahr vor dem Vorfall von dem Wunsch seines Kindes erfahren habe. Er habe daraufhin gedacht, dass es sich nur um eine Phase handelte. An jenem besagten Tag, an dem es zu den Drohungen gekommen sein soll, habe der Teenager dem Vater eröffnet, er wolle seine Lehre abbrechen, um den Eingriff vornehmen zu können. Der Vater sei von dieser Idee nicht begeistert gewesen. Er habe zu ihm gesagt, den Eingriff könne er nachholen, die Lehre wahrscheinlich nicht. Von einem konkreten Operationstermin hätte er aber nie gewusst, sagte der Vater vor Gericht.

Kind lebt bei Eltern

Das Verhältnis zu seinem Kind bezeichnete der Vater als normal. Das Kind lebt nach wie vor bei den Eltern. Bei der Gerichtsverhandlung am Freitag war der mittlerweile 20-Jährige nicht dabei. Er wurde dispensiert.

Der 47-Jährige wurde vom Gericht freigesprochen. Begründet wurde das Urteil damit, dass es keine konkreten Hinweise über eine geschlechtsanpassende Operation gegeben habe. Zudem begründete der Richter, dass es sich bei der Geschlechtsidentität um ein schwieriges Thema handle und dieses in den meisten Familien für Diskussionen sorgen würde.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

(gbo)

veröffentlicht: 4. März 2022 19:06
aktualisiert: 5. März 2022 07:23
Quelle: FM1Today

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