Übergangslösung für Ausschaffungshaft gefunden
Das Ausschaffungsgefängnis Bazenheid hat per Ende 2022 seinen Betrieb eingestellt, wie der Kanton am Donnerstag mitteilte. Grund dafür ist ein Urteil des Bundesgerichts.
Seit 2011 nutzte der Kanton St. Gallen das Gefängnis Bazenheid als Ausschaffungsgefängnis mit zwölf Plätzen für die ausländerrechtliche Administrativhaft. Das Bundesgericht befand mit Urteil vom 8. November 2022, dass die Haftbedingungen im Ausschaffungsgefängnis Bazenheid nicht den bundesrechtlichen Vorgaben entsprächen. Zum Beispiel bezüglich Räumlichkeiten für Besuche, Einschliessungszeit in der Zelle, Internetzugang sowie Beschäftigungs- und Bewegungsmöglichkeiten im Gefängnis.
Der Kanton St. Gallen bringt ab sofort Personen, für die ausländerrechtliche Haft angeordnet wird, im Zentrum für ausländerrechtliche Administrativhaft am Flughafen Zürich unter, wie es im Communiqué weiter heisst.
Für das Jahr 2027 ist die Eröffnung der Erweiterung des Regionalgefängnisses Altstätten geplant. In der Erweiterung sind insgesamt 52 Plätze für ausländerrechtliche Administrativhaft vorgesehen.
(sda)