Ungeimpfte Lernende muss gehen

05.11.2017, 09:17 Uhr
· Online seit 05.11.2017, 09:06 Uhr
Eine St.Galler Privatklinik hat eine angehende Fachangestellte Gesundheit (FaGe) entlassen, weil diese nicht geimpft war. Der Schutz von Patienten sei höher zu gewichten als die persönliche Freiheit, so die Begründung.
Laurien Gschwend
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Zwei Monate war die junge Frau im vergangenen Sommer Lernende in einer St.Galler Privatklinik. Routinemässig wurde sie zu einem Gesundheitscheck aufgeboten. Dort konnte die Ostschweizerin keinen Impfausweis zeigen; sie besass keinen. Sie und ihre Eltern hätten sich bewusst gegen jegliche Impfungen entschieden, lautete ihre Begründung. Die Privatklinik bot der Lernenden an, die im Reglement des Spitals vorgesehenen Impfungen nachzuholen.

«Schutz der Patienten wichtiger»

Es überfordere das Immunsystem, gleichzeitig mehrere Impfstoffe gespritzt zu bekommen, meinten die junge Frau und ihre Mutter - weshalb sie vorschlugen, die Impfungen über einen längeren Zeitraum vorzunehmen. Die Klinik war damit nicht einverstanden und löste den Lehrvertrag mit der angehenden FaGe auf. «Den Schutz von Patienten und Pflegenden gewichten wir höher als das individuelle Verhalten und die Ansichten jedes Mitarbeitenden», erklärt die St.Galler Klinik den Entscheid in der «Ostschweiz am Sonntag».

Man halte sich an die Impf-Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG). Angestellten im Gesundheitsbereich empfiehlt das BAG, sich gegen Hepatitis A und B, Masern, Mumps und Röteln, Varizellen, Starrkrampf, Kinderlähmung, Meningokokken sowie die Grippe impfen zu lassen.

Kein Zwang, aber ein Obligatorium

Wie das St.Galler Privatspital gegenüber der «Ostschweiz am Sonntag» erklärt, besteht für die Mitarbeitenden kein Impfzwang. Es gebe aber ein Obligatorium: «Die Empfehlungen des BAG sind zum Schutz unserer Patientinnen und Patienten obligatorisch durchzuführen. Ein Obligatorium ist aus unserer Sicht nicht einem Impfzwang gleichzusetzen.» Beim Eintritt in das Unternehmen werde jeweils der Impfstatus der Angestellten überprüft.

Verweigert eine Pflegefachperson, sich impfen zu lassen, muss der Arbeitgeber laut dem BAG «geeignete Massnahmen zum Schutz der Mitarbeitenden und zur Verhinderung einer Weiterverbreitung ergreifen». Als Beispiele werden ein Wechsel des Arbeitsplatzes oder eine Freistellung genannt.

veröffentlicht: 5. November 2017 09:06
aktualisiert: 5. November 2017 09:17
Quelle: red.

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