Verfahren gegen zwei Stadtpolizisten nach Schussabgabe eröffnet
Nach einem schweren Gewaltdelikt am 2. September an der Speicherstrasse in St.Gallen droht zwei Stadtpolizisten ein Strafverfahren. Die Polizisten hatten beim Einsatz ihre Dienstwaffe genutzt, den 22-jährigen Täter zu überwältigen. Der Mann starb in Folge seiner Schussverletzungen noch vor Ort.
Schusswaffen-Einsatz als letztes Mittel
«Ein polizeilicher Schusswaffeneinsatz würde für sich bereits ein Ereignis von erheblichem Gewicht darstellen, welches grundsätzlich eingehender Abklärung bedarf», steht im veröffentlichten Entscheid des St.Galler Kantonsgerichts geschrieben. Polizisten haben strenge Vorschriften, was den Gebrauch von Schusswaffen bei Einsätzen anbelangt. So ist der Gebrauch ihrer Dienstwaffe nur als letztes Mittel erlaubt, wenn weniger schwerwiegende Mittel sich nicht eignen. Zudem muss der Waffengebrauch unmissverständlich angedroht werden. «Insgesamt ergibt sich damit, dass der Sachverhalt eingehender Abklärung bedarf, weshalb die Ermächtigung zur Durchführung eines Strafverfahrens zu erteilen ist», teilt das Kantonsgericht mit.
Vorwürfe müssen abgeklärt werden
Das Verfahren ist keine Vorverurteilung der Polizisten. Es gehe einzig darum, dass die strafrechtlich allenfalls relevanten Vorwürfe gründlich und sorgfältig abgeklärt werden, so das Kantonsgericht. Für die beiden Polizisten gilt die Unschuldsvermutung.
(red.)