St.Gallen

Verfahren gegen zwei Stadtpolizisten nach Schussabgabe eröffnet

· Online seit 04.11.2020, 13:25 Uhr
Anfangs September schlug ein 22-Jähriger in einer Wohnung in St.Gallen mit einer Metallpfanne auf eine 46-jährige Frau, die Polizei erschoss den Täter. Die Frau erlag später ihren Verletzungen im Spital. Nun wird ein Strafverfahren gegen zwei Polizisten eröffnet.
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Nach einem schweren Gewaltdelikt am 2. September an der Speicherstrasse in St.Gallen droht zwei Stadtpolizisten ein Strafverfahren. Die Polizisten hatten beim Einsatz ihre Dienstwaffe genutzt, den 22-jährigen Täter zu überwältigen. Der Mann starb in Folge seiner Schussverletzungen noch vor Ort.

Schusswaffen-Einsatz als letztes Mittel

«Ein polizeilicher Schusswaffeneinsatz würde für sich bereits ein Ereignis von erheblichem Gewicht darstellen, welches grundsätzlich eingehender Abklärung bedarf», steht im veröffentlichten Entscheid des St.Galler Kantonsgerichts geschrieben. Polizisten haben strenge Vorschriften, was den Gebrauch von Schusswaffen bei Einsätzen anbelangt. So ist der Gebrauch ihrer Dienstwaffe nur als letztes Mittel erlaubt, wenn weniger schwerwiegende Mittel sich nicht eignen. Zudem muss der Waffengebrauch unmissverständlich angedroht werden. «Insgesamt ergibt sich damit, dass der Sachverhalt eingehender Abklärung bedarf, weshalb die Ermächtigung zur Durchführung eines Strafverfahrens zu erteilen ist», teilt das Kantonsgericht mit.

Vorwürfe müssen abgeklärt werden

Das Verfahren ist keine Vorverurteilung der Polizisten. Es gehe einzig darum, dass die strafrechtlich allenfalls relevanten Vorwürfe gründlich und sorgfältig abgeklärt werden, so das Kantonsgericht. Für die beiden Polizisten gilt die Unschuldsvermutung.

(red.)

veröffentlicht: 4. November 2020 13:25
aktualisiert: 4. November 2020 13:25
Quelle: FM1Today

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