Vergewaltiger wird nicht verwahrt
Zur brutalen Vergewaltigung kam es vor rund sieben Jahren im Westen der Stadt St.Gallen. Der Kroate näherte sich seinem Opfer im Dunkeln von hinten, während dieses mit dem Hund auf einem Spaziergang war. Der Mann würgte die Frau bis zur Bewusstlosigkeit und missbrauchte sie mehrmals. Dabei machte er immer wieder Todesdrohungen.
2013 wurde der Vergewaltiger vom Kreisgericht zu einer Freiheitsstrafe von siebeneinhalb Jahren verurteilt. Gleichzeitig ordnete das Gericht eine «kleine Verwahrung» – eine stationäre Massnahme nach Artikel 59 – an.
Abschiebung nach Kroatien
Seither befand sich der 31-Jährige zuerst im vorzeitigen Strafvollzug und später im Massnahmenvollzug. Sobald er seine Strafe im März 2020 abgesessen hat, soll er in seine Heimat Kroatien abgeschoben werden.
Weil der Vergewaltiger die gerichtlich angeordnete therapeutische Massnahme immer wieder unterbrochen habe und von einem Rückfall ausgegangen werden könne, beantragte das Sicherheits- und Justizdepartement beim Kreisgericht eine Verwahrung des Mannes. Die Voraussetzungen für eine bedingte Entlassung seien nicht gegeben – die Sicherheit der Bevölkerung hat laut dem Staatsanwalt Vorrang.
Am Dienstag hat das Kreisgericht entschieden, die Verwahrung abzulehnen, da sie unverhältnismässig sei. Gemäss Fachleuten zeige der Mann bei der Therapie Fortschritte.
Kroate will Ferien machen
Der 31-Jährige will nach seiner Entlassung in Kroatien Ferien machen und sich dann eine Arbeit suchen. Er werde vom Vater unterstützt, da er selber kaum kroatisch spreche. Über die Straftat könne er nicht sprechen, da sie ihn so sehr belaste.