Verhüllungsverbot kommt nächstes Jahr
22.10.2018, 11:23 Uhr
· Online seit 22.10.2018, 11:23 Uhr
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Am 23. September haben die St.Galler Stimmberechtigten den III. Nachtrag zum Übertretungsstrafgesetz angenommen. Die Regierung hat den Vollzugsbeginn auf den 1. Januar 2019 festgelegt.
Wer ab nächstem Jahr im öffentlichen Raum und an öffentlich zugänglichen Orten das Gesicht verhüllt und dadurch die Sicherheit oder den gesellschaftlichen Frieden bedroht, wird mit Busse bestraft.
Diese Bussen können jedoch nicht sofort ausgestellt werden. Die Polizisten können lediglich die Personalien und den Sachverhalt feststellen und dann bei der Staatsanwaltschaft zur Anzeige bringen.
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