Verurteilt wegen Facebookeintrag

21.03.2017, 15:31 Uhr
· Online seit 21.03.2017, 14:26 Uhr
Ein 45-jähriger Schweizer wurde für einrn Facebook-Eintrag in Zusammenhang mit der Ausweisung von Marija Milunovic bestraft. Er bedrohte den stellvertretenden Leiter des Migrationsamtes des Kantons St.Gallen.
René Rödiger
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Ein 45-jähriger Schweizer schrieb im Zusammenhang mit der Ausweisung von Marija Milunovic am 16. Februar auf Facebook, dass der stellvertretende Leiter des Migrationsamtes des Kantons St.Gallen «sich einen Strick nehmen solle, bevor es andere tun». Er wäre persönlich der Henker des namentlich genannten Beamten, wenn die Todesstrafe wieder eingeführt würde. Der 45-Jährige beschimpfte ihn in seinem Eintrag auf der Solidaritätsseite für Marija Milunovic mehrfach.

«Solche Äusserungen wie sie der 45-Jährige auf Facebook gemacht hat, gehen so nicht. Deshalb hat er auch einen Strafbefehl bekommen», sagt der St.Galler Staatsanwalt und Mediensprecher Roman Dobler. Dieser Strafbefehl wurde von der Staatsanwaltschaft Ende Februar wegen mehrfacher Beschimpfung und versuchter Gewalt und Drohung erlassen.

«Man muss den Leuten vielleicht einmal mehr ins Bewusstsein rufen, dass Facebook und allgemein Social Media keine rechtsfreien Räume sind», so Dobler. Wer dort droht oder beschimpft, werde entsprechend bestraft. Es würden die selben Regeln gelten, die auch gelten, wenn jemand jemanden Angesicht zu Angesicht bedroht.

Der 45-jährige Schweizer wurde mit einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 110 Franken sanktioniert. Für die Geldstrafe erhielt er eine Probezeit von drei Jahren. «Das heisst, wenn sich der Mann innerhalb der nächsten Jahre nicht strafbar macht, muss er die Geldstrafe nicht zahlen», so Dobler. Zahlen muss er hingegen eine Busse von 300 Franken und die Verfahrenskosten in der Höhe von 400 Franken. Der Strafbefehl ist rechtskräftig.

veröffentlicht: 21. März 2017 14:26
aktualisiert: 21. März 2017 15:31
Quelle: red/abl

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