Mels

Wegen Fasnachtswagen: 73-Jähriger der Rassendiskriminierung schuldig gesprochen

2. November 2021, 18:22 Uhr
Ein Sarganser muss sich am Dienstag vor dem Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland wegen Rassendiskriminierung verantworten. Grund ist ein von ihm erstellter Fasnachtswagen, auf dem zu lesen war: «Wie viele ‹Neger› braucht St.Gallen?»

Quelle: tvo

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Mit diesem Wagen wollte der in Sargans lebende Walter Brandstetter 2020 an den Fasnachten in Mels und Wangs teilnehmen. Der Wagen stand unter dem Motto «Wahlen 2019» und zeigte Plakate verschiedener Lokalpolitiker. Eines dieser Plakate zeigte Nirosh Manoranjitan, FDP-Gemeinderat von Vilters-Wangs. Unter dem Plakat war der Schriftzug zu lesen: «Wie viele ‹Neger› brauchen wir in St.Gallen?» Manoranjitans Eltern stammen aus Sri Lanka, er selbst ist in der Schweiz geboren.

Diskussion um den Begriff nicht bekannt

Am Dienstag muss sich der 73-jährige Sarganser vor dem Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland verantworten. Der Vorwurf: Rassendiskriminierung. Dieser Vorwurf umfasst unter anderem, dass eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse in einer gegen die Menschenwürde verstossenden Weise diskriminiert wird.

Vor Gericht erklärt Brandstetter, dass ihm die Diskussion um den im Spruch verwendeten Begriff nicht bekannt gewesen sei. Sobald ihm das bewusst geworden war, habe er etwas unternommen, und den Begriff auf dem Wagen abgedeckt. Doch bevor das geschah, fuhr der 73-Jährige mit dem Wagen von Mels nach Sargans und später nach Wangs. Der ursprüngliche Schriftzug war somit öffentlich einsehbar.

Mit dem Spruch habe er keine Rassendiskriminierung, sondern – gemäss des Mottos des Fasnachtswagens – Wahlwerbung bezwecken wollen. Wieso dieser Begriff auch in diesem Kontext falsch ist, sieht der Angeklagte vor Gericht nicht ein. «Wahlwerbung und Rassismus sind zwei unterschiedliche Dinge», sind seine Abschlussworte an die Richterin.

Der Rassendiskriminierung schuldig

Diese sieht das etwas anders. Das Urteil: Walter Brandstetter wird der Rassendiskriminierung schuldig gesprochen. Dies umfasst eine bedingte Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 210 Franken und die Verfahrenskosten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Kläger Nirosh Manoranjitan ist zufrieden mit dem Ausgang der Verhandlung: «Für mich war von Anfang an klar, wer in dieser Sache Recht bekommt. Mit der Urteilsverkündung bin ich deshalb einverstanden. Ich bin froh, wenn das Thema jetzt abgeschlossen ist.»

(dab)

Quelle: FM1Today
veröffentlicht: 2. November 2021 18:22
aktualisiert: 2. November 2021 18:22
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