Wegen überhöhtem Honorar: Anwalt kassiert 10'000 Franken Busse
Patrick Stach, Rechtsanwalt und HSG-Universitätsrat, hat von einer Klientin über 420'000 Franken Honorar gefordert. Stach wollte sich 20 Prozent der 1,9 Millionen-Franken-Erbschaft der Klientin sichern, denn je nach dem, wie erfolgreich seine Kanzlei wäre, konnte dieser Betrag unterschiedlich hoch ausfallen. Als Mindesthonorar sicherte er sich 100'000 Franken, dies hat er um mehr als das Vierfache überschritten. Diese Vereinbarung enthält laut Bundesgericht ein verbotenes Erfolgshonorar, wie «tagblatt.ch» schreibt.
Damit hat er laut Bundesgerichtsurteil gegen das Anwaltsgesetz verstossen. «Der dem Honorar zugrunde liegende Stundenansatz übersteigt den in St.Gallen üblicherweise zur Anwendung kommenden um einen Faktor zwei bis drei», schreiben die Bundesrichter. Die Überschreitung lasse sich nicht rechtfertigen. Die Anwaltskammer des St.Galler Kantonsgerichts hat Stach deshalb zu einer Busse von 10'000 Franken verurteilt. Der Anwalt hat mittel bis schwer gegen die Berufsregeln verstossen.
Die Klientin von Stach hat jahrelang mit ihren Schwestern sowie Banken und Ämtern über den Nachlass der längst verstorbenen Eltern gestritten. Im 2016 unterzeichnete sie die Honorarvereinbarung mit Stach. Im Mai 2017 hat sie eine erste Abrechnung von 420'069.20 Franken erhalten und zeigte den St.Galler Anwalt bei der Anwaltskammer an.