FM1-Land

Wenn der Nachwuchs «Hurricane» heisst: Diese Regeln gelten im FM1-Land

31.05.2023, 09:48 Uhr
· Online seit 31.05.2023, 08:03 Uhr
Wenn es um die Namensgebung von Kindern geht, lassen sich Eltern von verschiedenen Quellen inspirieren. Viele Eltern möchten ihrem Kind einen möglichst einzigartigen Namen geben. FM1Today hat bei Zivilstandsämtern nachgefragt, was erlaubt ist und was nicht.
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Was ist, wenn man sein Kind «Batman» oder «Hurricane» taufen will? So geschehen in Bern – der Kanton hat diese Vorschläge abgelehnt.

Wie sieht es in der Ostschweiz aus, welche Vornamen darf man seinen Kindern geben?

Liste wäre nicht praktikabel

Eine Liste mit «verbotenen» Vornamen gibt es beispielsweise in Chur nicht: «So etwas wäre nicht praktikabel», sagt Markus Frauenfelder, Leiter Zivilstandsamt Chur.

Doch wie wird beurteilt, wie man sein Kind nennen darf? Gemäss der Zivilstandsverordnung auf Bundesebene weisen die Beamten Vornamen zurück, welche die Interessen des Kindes offensichtlich verletzen.

«Verboten wäre auch, wenn der Name aus Nummern oder sonstigen Zeichen bestehen würde, welche nicht im Standartzeichensatz des Zivilstandsamts enthalten sind», so Frauenfelder. Die Praxis sei in den letzten Jahren aber liberaler geworden und die Verletzung müsse offensichtlich sein.

Keine Vornamen abgelehnt

Im Kanton Thurgau sieht es ähnlich aus. So würden ehrverletzende Vornamen abgewiesen, sowie wenn Sachbegriffe, einzelne Buchstaben, Zahlen oder Sonderzeichen als Vornamen gewünscht würden. In den letzten Jahren sei es nie vorgekommen, dass ein Vorname mittels Entscheid abgelehnt werden musste.

«Gibt es Zweifel zum Vornamen oder zur Bedeutung, wird in erster Linie der Kontakt mit den Eltern gesucht. So konnte bisher immer eine zufriedenstellende Lösung gefunden werden», sagt Claudia Berner Lennon, Abteilungsleiterin der kantonalen Aufsichtsbehörde über das Zivilstandswesen im Thurgau.

Ein spannendes Thema

Beim Zivilstandsamt in St.Gallen kommt es ebenfalls sehr selten vor, dass Vornamen abgelehnt werden müssen. «Ich habe es bisher erst einmal miterlebt, dass ein Antrag abgelehnt wurde», erklärt Stephanie Mogg, Leiterin des städtischen Zivilstandsamtes St.Gallen.

Auch hier gibt es keine Liste mit verbotenen Namen, aber gewisse Vorgaben. Beispielsweise seien unverhältnismässig viele Vornamen wie etwa 15 Vornamen abzulehnen, da diese nicht auf eine Identitätskarte passen würden. «Man muss ausserdem immer darauf achten, woher die Eltern stammen. So hat der Name ‹Gift› im englischen die schöne Bedeutung eines Geschenks. In der deutschen Sprache assoziieren wir Gift eher mit etwas Negativem», so Mogg. Ein Vorname dürfe ein Kind nicht «verletzen».

Mogg findet die Namensgebung ein spannendes Thema. Ihr sei beispielsweise aufgefallen, dass in den letzten Jahren «alte» Namen wie Emil, Paul oder Ida wieder aufkommen.

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veröffentlicht: 31. Mai 2023 08:03
aktualisiert: 31. Mai 2023 09:48
Quelle: FM1Today

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