Wer nach Schulferien in Quarantäne muss, kann gebüsst werden
Nebst der Frage «Maskenpflicht an Schulen? Ja oder nein», beschäftigt die Schulbehörden eine weitere Sache: Die zehntägige Quarantäne für Reisende, die aus Corona-Risikoländern zurückkehren. Diese ist zwingend. Die Reisenden müssen sich innert zwei Tagen bei den zuständigen kantonalen Behörden melden und deren Anweisungen befolgen. Wer sich nicht daran hält, riskiert eine saftige Busse.
Eltern können gebüsst werden
Sollten Kinder nach den Ferien in die Schule kommen, obwohl die Quarantänezeit noch nicht abgelaufen ist, können sie nach Hause geschickt werden. Eltern könnten wegen Verletzung der Schulpflicht gebüsst werden, diese Regel gelte auch für Länder, die allenfalls neu auf die Liste der Risikogebiete kommen.
Lohnausfall für Lehrpersonen
Auch Lehrerinnen und Lehrer müssen ihre Reise in Risikoländer so planen, dass die Quarantäne noch drin liegt. Falls die Lehrperson während der Unterrichtszeit noch in Quarantäne ist, hat sie keinen Anspruch auf den Lohn.
Die Stadt Rorschach hat reagiert und den Eltern empfohlen «auf Ferien in Risikoländern zu verzichten oder mindestens dafür zu sorgen, dass sie zwei Wochen vor Schulbeginn wieder in der Schweiz sind».
Wie die Kantonsschule Heerbrugg mit Quarantänefällen umgeht, liest du im St.Galler Tagblatt.