«Wenn du vor dem Migros von einer Frau angesprochen wirst, die dich bittet, Milch und Pampers für ihr Kleinkind zu kaufen. Sie sei seit zwei Tagen hier und habe kein Geld. Wie würdet ihr reagieren?», schreibt eine Frau in einer lokalen Facebook-Gruppe aus Wil.
Die Meinungen der Gruppenmitglieder gehen auseinander: Die einen würden ihr die Sachen kaufen, andere glauben an eine Betrugsmasche.
Betrug oder Betteln?
Ob es sich beim beschriebenen Fall um Betrug oder um Betteln handelt, sei laut Florian Schneider, stellvertretender Leiter Kommunikation bei der St.Galler Kantonspolizei, nicht so einfach zu beantworten.
Zuerst komme es immer auf die betroffene Gemeinde an, denn betteln ist in gewissen Gemeinden des Kantons St.Gallen verboten – wo dies der Fall ist, wird man in den meisten Gemeinden mit einer Ordnungsbusse von 40 Franken gebüsst.
Je nach Vorgehen und gewählter Methode der Person könne es sich auch um einen Betrug respektive einen Betrugsversuch handeln. «In einem solchen Fall werden die polizeilichen Feststellungen an die Staatsanwaltschaft rapportiert, die dann über eine allfällige Strafe und deren Höhe entscheidet – sofern der Tatbestand des Betrugs denn auch im Einzelfall erfüllt ist.»
Meldungen oder Anzeigen zu einem solchen Fall wie in Wil seien derzeit nicht bekannt.
«Die wichtigste Massnahme gegen Bettler können Passantinnen und Passanten ergreifen, indem sie bettelnden Personen nichts geben. Denn so ist Betteln nicht lukrativ und wird nicht weitergeführt», sagt Schneider.
Kein Kind, keine Ware
Nachdem in der Wiler Facebook-Gruppe über das weitere Vorgehen rege diskutiert wurde, schreibt die Verfasserin des Posts: «Da sie kein Kind dabei hatte, habe ich ihr nichts gekauft. Ich habe die Frau darauf hingewiesen, dass sie sich bei der Gemeinde melden soll, wenn sie Hilfe braucht.»
Es sei ihr zuwider, wenn sie so bedrängt werde. Ausserdem habe sie kein schlechtes Gewissen, nichts gekauft zu haben, auch wenn sie Geld für einen Einkauf gehabt hätte.
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