Landwirtschaft

Wochenarbeitszeit in der Landwirtschaft knapp unter 50 Stunden

· Online seit 01.07.2020, 12:24 Uhr
Im Kanton St. Gallen wird in einem neuen Normalarbeitsvertrag (NAV) für landwirtschaftliche Arbeitnehmende die Wochenarbeitszeit von 55 auf 49,5 Stunden gesenkt. Die Neuerungen könnten Signalwirkung haben. Sie gelten ab 2021.
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Der bisherige Normalarbeitsvertrag ist 16 Jahre alt und wird nun ersetzt. Den Antrag dazu haben der St. Galler Bauernverband und die Arbeitsgemeinschaft Berufsverbände Landwirtschaftlicher Angestellter gemeinsam erarbeitet und sind dabei verschiedene Kompromisse eingegangen. Die St. Galler Regierung hat den neuen Vertrag auf Januar 2021 erlassen.

Neu beträgt die wöchentliche Arbeitszeit für die Angestellten in der Landwirtschaft statt wie bisher 55 noch 49,5 Stunden. Damit wird die tägliche Arbeitszeit von zehn auf neun Stunden gesenkt. Die Arbeitswoche geht über fünfeinhalb Tage.

Pausen sind unbezahlt

Diese Regelung könne Signalwirkung auf andere Kantone haben, die ihren Normalarbeitsvertrag noch nicht überarbeitet hätten, sagte Bruno Inauen, Leiter des Landwirtschaftsamtes, gegenüber Keystone-SDA. So gelten beispielsweise im Thurgau weiterhin 55 Stunden.

Erstmals sind im Vertrag auch die Pausen geregelt. Danach wird den Arbeitnehmenden über die Mittagszeit in der Regel eine unbezahlte Pause von wenigstens einer Stunde gewährt. Die Feiertage Neujahr, Ostermontag, Bundesfeiertag, Weihnachtstag und Stefanstag gelten als bezahlte arbeitsfreie Tage.

Weiter können eine Jahresarbeitszeit oder saisonal unterschiedliche Arbeitszeiten vereinbart werden. Diese Neuerungen entsprechen «dem Trend nach Flexibilisierung der Arbeitszeiten», heisst es in der Mitteilung.

Die Möglichkeiten könnten etwa im Gemüse- oder Obstbau genutzt werden, erklärte Inauen. Dort arbeiteten Angestellte auch ganzjährig, und es gebe im Winter weniger zu tun als während der Saison.

veröffentlicht: 1. Juli 2020 12:24
aktualisiert: 1. Juli 2020 12:24
Quelle: sda

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