Zehn Jahre Landesverweisung gefordert
Die Staatsanwaltschaft fordert eine Freiheitsstrafe von fünf Monaten und neun Monaten sowie eine zehnjährige Landesverweisung. Zusätzlich soll die Angeklagte die Verfahrenskosten übernehmen. Gemäss dem Schweizerischen Strafgesetzbuch kommt auf die Auftraggeber einer Straftat dieselbe Strafe zu wie auf die Täter selbst.
Zwei Detektive angeheuert
Den Entschluss, ihren Ehemann töten lassen zu wollen, fasste die Italienerin laut der Anklage aus Wut und Eifersucht. Im August 2016 zog der Mann aus der gemeinsamen Wohnung aus. Die heute 37-Jährige ging davon aus, dass ihr drei Jahre jüngerer Ehemann in einer anderen Beziehung sei. Sie beauftragte einen Privatdetektiv mit der Observation ihres Ehemannes. Der Detektiv aus Bayern fand allerdings weder Anzeichen einer Untreue noch fand er heraus, wo der Mann nun wohnte.
Ein weiterer Privatdetektiv, diesmal aus dem Tessin, ermittelte, dass der Mann bei einer Arbeitskollegin im unteren Rheintal untergekommen war. Wie der Anklageschrift zu entnehmen ist, passte die Italienerin ihren Ehemann ab, als er das Haus verliess. Dabei habe er ihr erklärt, dass er sich scheiden lassen wolle.
Ein «Unfall» für 6000 Franken
Das war der Angeklagten genug. Sie soll den zweiten Privatdetektiv mehrmals aufgefordert haben, ihren Mann gegen 6000 Franken umzubringen - und das Ganze wie einen Unfall aussehen zu lassen. Das «St.Galler Tagblatt» zitiert eine verschlüsselte Nachricht der Frau: «Diese Arbeit muss funktionieren, ich will, dass er leben nix mehr, aber gemacht wie eine Unfall.» Er lehnte ab, worauf sie sich an den ersten Detektiv wandte. Dieser informierte die Polizei, welche die Italienerin am nächsten Tag festnahm.
«Gefühle sind nachvollziehbar»
Die Staatsanwältin anerkannte am Dienstagmorgen die Beweggründe der 37-Jährigen. Die Frau sei 2006 mit ihrem Ehemann in die Schweiz gekommen und habe ihn stets umsorgt und sich mit ihm eine Zukunft mit Haus und Familie erträumt. Der Mann verspielte stattdessen alles Geld und war Seitensprüngen offenbar nicht abgeneigt. Nachdem er sie im Herbst 2016 erneut betrogen hatte, sei für sie alles zusammengebrochen. «Die Gefühle sind nachvollziehbar», meint die Staatsanwältin.
Die Beschuldigte sagte während der Verhandlung am Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland, wie leid ihr alles tue. Sie schäme mich für ihre Gedanken und Taten von damals. Dar Paar ist noch immer verheiratet, die Frau sitzt seit ihrer Festnahme im Dezember 2016 in Haft.