Kreisgericht St.Gallen

Züchter quälte tausende Ferkel, um ein paar Franken zu sparen

16.03.2020, 13:17 Uhr
· Online seit 16.03.2020, 06:10 Uhr
Ein Züchter soll tausende Schweine mit ungenügender Betäubung kastriert und dutzende Kälber unter den selben Voraussetzungen enthornt haben. Am Dienstag wäre der Fall vor dem Kreisgericht St.Gallen verhandelt worden, wegen der Pandemie wird die Verhandlung verschoben.
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Ferkel werden kastriert, Kälber enthornt. Das gehört bei vielen Tierzüchtern zum Geschäft, auch auf einem Zuchtbetrieb im Kanton St.Gallen waren diese Eingriffe Usus. Sie unterliegen allerdings strengen Vorschriften. Es ist genau festgelegt, wie lange ein Ferkel mit welchem Mittel betäubt werden muss, bevor es kastriert werden darf. 

Zuchtbetriebe müssen ein spezielles Narkosegerät anschaffen, die Mitarbeitenden müssen in der Anwendung geschult werden. Das war auch dem angeklagten Züchter klar, dessen Fall am Dienstag, 17. März, vor dem Kreisgericht St.Gallen verhandelt worden wäre. Wegen des Coronavirus wurde die Verhandlung aber kurzfristig abgesagt ud auf Ungewiss verschoben. 

Tierquälerei in 4282 Fällen

Der in der Szene bestens bekannte Züchter ist seit 2005 im Besitz des nötigen Sachkunde-Nachweises. Er hätte laut der Anklageschrift also wissen müssen, wie man die Tiere richtig betäubt. Trotzdem betäubte er jedes Ferkel nur während 70 bis 75 Sekunden, anstatt der obligatorischen 90. Zudem reduzierte er den Anteil des Betäubungsmittels im Gemisch des Narkosegeräts auf zwei anstatt fünf Prozent. 

Während 2015 und 2018 sollen 4282 Tiere nur unzureichend betäubt worden sein, beim Grossteil davon handelt es sich um Ferkel vor der Kastration. «Den Ferkeln wurden ungerechtfertigte Schmerzen zugefügt», steht in der Anklageschrift. 

300 bis 400 Ferkel wurden während der gleichen Zeitspanne gar nicht betäubt. Ähnlich skrupellos soll der Züchter bei der Enthornung von Kälbern vorgegangen sein. «Obwohl er zuvor bewusst eine zu geringen Menge des Tierarzneimittels Lidocain verwendet hatte, brannte er bei mindestens 87 Kälbern die Hornanlangen mit einem Brennkolben aus.» 

1700 Franken gespart

Insbesondere bei der Kastration von Ferkeln gänzlich ohne Betäubung beauftragte der Züchter auch seine Mutter. Über die meisten Eingriffe bei den Tieren wurde aber vorschriftswidrig gar nicht Buch geführt. 

Der Antrieb scheint dabei lediglich finanzieller Natur gewesen zu sein. Durch die jahrelange Tierquälerei habe der Züchter 1700 Franken gespart. Für diesen Betrag will ihn die Staatsanwaltschaft ersatzpflichtig machen. Zudem fordert sie eine bedingte Freiheitsstrafe von 12 Monaten, eine Busse von 6500 Franken und die Übernahme der Verfahrenskosten.

Ob der Angeklagte selbst bei der Verhandlung erscheinen wird, ist fraglich. Es gilt die Unschuldsvermutung. 

veröffentlicht: 16. März 2020 06:10
aktualisiert: 16. März 2020 13:17
Quelle: FM1Today

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