Coronaparty in Gommiswald

Zwei «Älpli-Gäste» vor Gericht – eine Teilnehmerin muss teuer zahlen

21.01.2022, 20:01 Uhr
· Online seit 21.01.2022, 19:29 Uhr
Das Restaurant «Älpli» in Gommiswald hätte letzten März eigentlich geschlossen sein müssen, doch rund 90 Personen feierten ein Fest, ohne die damals aktuellen Coronaregeln einzuhalten. Am Freitag standen zwei Personen vor Gericht, die ihren Strafbefehl nicht akzeptieren wollten.

Quelle: tvo

Anzeige

Die Schweiz befand sich letzten März mitten im Lockdown, als in Gommiswald im Restaurant «Älpli» gefeiert wurde. 90 Coronaskeptikerinnen und -septiker trafen sich zu Musik und Tanz, ohne Masken zu tragen. Zu dieser Zeit waren Treffen von maximal fünf Personen erlaubt.

Die Polizei hatte die Wirtin im Vorfeld darauf hingewiesen, dass die angekündigte Party nicht legal sei. Als dann die Polizei eintraf, erwarteten die Partygänger die Beamten mit laufender Kamera. Die Veranstalter zeigten sich überzeugt, dass die Party rechtens sei, sie gaben sich als religiöse Gemeinschaft aus.

Rund ein Drittel der Partygäste erhielt einen Strafbefehl

Die Polizei verzichtete darauf, die Veranstaltung gewaltsam zu räumen, weil sie das Risiko einer Eskalation nicht eingehen wollte. Unter den Leuten befanden sich Senioren und Kinder, welche sich in den Räumlichkeiten des Restaurants aufgehalten hatten.

Den Polizisten gegenüber erklärten die Partygänger, dass sie eine Busse nicht akzeptieren würden und sie diese gar zurückschicken würden, wie Videoaufnahmen bezeugen.

Ein Drittel der anwesenden Partygäste wurden gebüsst. Laut Strafbefehl mussten sie 380 Franken zahlen (Busse 100 Franken, Gebühren 180 Franken und besondere Auslagen 100 Franken). Drei von ihnen hatten letzten Herbst den Strafbefehl angefochten.

Eine Teilnehmerin verurteilt, eine Person freigesprochen

Am Freitag standen zwei vor Kreisgericht See-Gaster. Eine Person wurde freigesprochen, weil das Gericht ihm die Teilnahme an der Veranstaltung nicht nachweisen konnte. Die zweite Teilnehmerin hingegen wurde schuldig gesprochen, sie muss neben den 100 Franken Busse noch zusätzliche Verfahrenskosten von über 1300 Franken übernehmen. Eine dritte angeklagte Person hat inzwischen erklärt, dass sie den Strafbefehl akzeptiere.

(red./TVO)

veröffentlicht: 21. Januar 2022 19:29
aktualisiert: 21. Januar 2022 20:01
Quelle: FM1Today

Anzeige
Anzeige