St.Gallen

Zwei neue Notunterkünfte für Kinder

· Online seit 17.09.2019, 11:40 Uhr
Als bekannt wurde, dass die Notunterkunft «Schluupfhuus» Ende März 2020 geschlossen wird, regte sich heftiger Widerstand. Nun zeichnen sich gleich zwei Nachfolgelösungen ab – neu sollen auch Säuglinge und Kleinkinder Notbetreuung erhalten.
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Ein wichtiger Meilenstein sei bei der Suche nach einer neuen Notunterkunft für Kinder und Jugendliche in St.Gallen erreicht worden, teilt das Amt für Soziales des Kantons St.Gallen mit. Der Kanton hat einen Sondierungsprozess durchgeführt und zwei Insitutionen aufgefordert, sich zu bewerben. Weil die Stiftung Ostschweizer Kinderspital den Betrieb des «Schlupfhuus» schon im Frühjahr 2020 einstellt, drängt die Zeit. Bereits wurde eine Petition eingereicht, die die Schliessung des «Schlupfhuus» verhindern sollte.

Säuglinge und Kleinkinder in Not

Doch das Amt für Soziales hat andere Pläne und will das Angebot gar erweitern. Neu sollen sich zwei verschiedene Institutionen in St.Gallen um Kinder in Not kümmern. Denn in den letzten Jahren hat sich abgezeichnet, dass das Angebot für Säuglinge und Kinder bis vier Jahre erweitert werden muss. «Die Fallzahlen in dieser Altersklasse nehmen zu», heisst es in einer Medienmitteilung.

Für Kleinkinder gelten besondere Anforderungen für den Aufenthalt und die Betreuung. Die Gemeinnützige und Hilfs-Gesellschaft der Stadt St.Gallen (GHG), gegründet 1816, ist in den kantonalen Bewilligungsprozess eingestiegen und konzipiert einen sicheren Ort in St.Gallen.

Schutzbedürftige Kinder bis sechs Jahre sollen dort ab Frühling 2020 stationär betreut werden, bis klar ist, ob das Kind wieder zur Familie zurückkehren kann oder längerfristig fremdplatziert werden muss. Die Trägerschaft betreibt in St.Gallen bereits mehrere Heime für Betagte, Schulen für Kinder mit verschiedensten Behinderungen, eine Kindertagesstätte und eine Wohngruppe für Kleinkinder.

Ersatz fürs Schlupfhuus

Auch Kinder und Jugendliche, die aufgrund von Gefährdungen wie zum Beispiel familiären Konflikten, in eine akute Krisensituation geraten, sollen weiterhin in einem sicheren Rahmen vorübergehend betreut werden können. Nach diversen Vorgesprächen und der Prüfung von Projektskizzen von drei Trägerschaften hat sich das Amt für Soziales entschieden, dem St.Gallischen Hilfsverein für gehör- und sprachgeschädigte Kinder den Vortritt zu geben.

Der 1858 gegründete St.Gallische Hilfsverein betreibt bereits mehrere Sprachheilschulen, ein Internat, eine Kindertagesstätte sowie verschiedene Beratungs- und Therapieangebote. Zudem führte er bis diesen Frühling eine Wohngruppe für minderjährige Asylsuchende. Das Amt empfiehlt der Institution in das kantonale Bewilligungsverfahren einzusteigen.

Das Bewilligungsverfahren ist sehr aufwändig. Deshalb hat der Kanton den Sondierungsprozess durchgeführt, um sicher zu stellen, dass sich nur Institutionen bewerben, die gute Voraussetzungen haben.

Orte bleiben geheim

Läuft alles nach Plan, dürften keine Betreuungslücken entstehen, wenn das St.Galler «Schlupfhuus», im Frühling schliesst. Aufgrund der Erfahrungswerte der letzten Jahre besteht für Kinder in der Altersgruppe von 4 bis 17 Jahren ein Bedarf an vier bis sechs Plätzen und für Kleinkinder braucht es durchschnittlich einen Platz, heisst es in der Medienmitteilung.

Derzeit laufen die Vorbereitungsarbeiten bei den beiden Trägerschaften. Damit die Kinder bestmöglich geschützt sind, gibt das Amt für Soziales den genauen Standort der beiden Kinder-Notunterkünfte nicht bekannt.

 

 

 

veröffentlicht: 17. September 2019 11:40
aktualisiert: 17. September 2019 11:40
Quelle: FM1Today

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