Zwei Quadratmeter zu viel
Walter Utiger und seine Frau haben sich vor zwölf Jahren einen Traum erfüllt. Sie kauften eine Liegenschaft in der Landwirtschaftszone von Ganterschwil. Durch den Kauf ist das Grundstück aus dem bäuerlichen Bodenrecht entlassen worden, was bedeutet, dass das Land verkauft und höher belehnt werden kann.
Der Kanton St. Gallen sieht das anders: Utiger und seine Frau haben 2501m2 Land gekauft. Ab 2500m2 unterstehe das Grundstück dem bäuerlichen Bodenrecht.
«Wir sind aus allen Wolken gefallen. Was soll das? Nach zwölf Jahren kommt der Kanton und sagt, wir haben zu viel Boden. Dafür haben wir ja einen rechtlichen Vertrag unterschrieben», sagt Utiger gegenüber TVO. Laut dem Kanton St.Gallen liegt der Fehler beim damaligen Gemeindepräsident von Gantenschwil, der gleichzeitig auch der Grundbuchverwalter war. Er habe etwas entschieden, dass gar nicht in in seiner Kompetenz gelegen sei.
Was der ehemalige Gemeindepräsident dazu meint und wie sich Utiger zur Wehr setzen kann, siehst du im Video: