Prozess

St.Galler Bauern vor Gericht: Verteidigung kritisiert Veterinäramt

23.02.2021, 19:28 Uhr
· Online seit 23.02.2021, 19:18 Uhr
Ein St.Galler Landwirt und sein Sohn werden beschuldigt, vorsätzlich kranke Kälber verkauft zu haben. Ausserdem sollen sie mithilfe fingierter Bestandslisten zu hohe Direktzahlungen erhalten haben. Die Verteidigung forderte am Dienstag vor Kreisgericht Wil Freisprüche und kritisierte das Vorgehen des Veterinäramts.
Anzeige

Die beiden Landwirte hatten auf ihrem Familienbetrieb in den Jahren 2008, 2012 und 2016 Fälle der Bovinen Virus-Diarrhoe (BVD), die fast ausschliesslich Rinder befällt. Gefährlich ist die Krankheit vor allem, wenn sich das Virus vom Muttertier auf das ungeborene Kalb überträgt. Gemäss Tierseuchengesetz müssen infizierte Kälber euthanasiert beziehungsweise ältere Tiere geschlachtet werden.

Der 61-jährige Bauer soll im Sommer 2016 gemäss Anklageschrift wissentlich acht BVD-positiv getestete Kälber an Betriebe in den Kantonen St.Gallen, Graubünden und Zürich verkauft haben, wo die Tiere später getötet werden mussten.

Den Beschuldigten wird Betrug, Urkundenfälschung, vorsätzliche Verbreitung von Tierseuchen und vorsätzliche Tierquälerei - alle Delikte mehrfach begangen - vorgeworfen.

Die Verhandlung am Kreisgericht Wil begann am Dienstag mit einem Augenschein auf dem Hof der Beschuldigten. Der 41-jährige Sohn hat den Hof mittlerweile vom Vater übernommen. Der ehemalige Betriebsleiter führte durch den Betrieb und erklärte die Arbeitsabläufe.

Im geräumigen Stall stehen rund 140 Kühe. Seitlich angelagert befindet sich die Abkalbebox, wo die Mutterkühe gebären - je nachdem auch zwei oder drei Muttertiere gleichzeitig. Bei ihm habe es phasenweise viele Zwillinge gegeben, sagte der 61-Jährige.

Als 2016 das Seuchengeschehen bekannt wurde, sei es kompliziert geworden. Er habe vorgeschlagen, einfach den ganzen Stall komplett zu räumen. «So hätten wir Ruhe gehabt,» so der Bauer. Das Veterinäramt sei darauf aber nicht eingegangen.

«Zwillingsgeburten» fingiert

Eine derartige Häufung von Zwillingsgeburten sei zwar theoretisch möglich, aber doch extrem unwahrscheinlich, sagte der Staatsanwalt vor Gericht. Es liege auf der Hand, dass der Bauer wegen weniger hundert Franken das Vertrauen des Veterinäramts schamlos ausgenutzt habe.

Der Landwirt und sein Sohn sollen «Zwillingsgeburten» fingiert haben, indem sie jeweils zwei Ohrmarken-Nummern pro Kalb in der Tierverkehrsdatenbank (TVD) registrierten. So sei es ihnen gelungen, negative BVD-Testresultate gesunder Kälber mit einer dieser Nummern zu verknüpfen und damit Käufer und Amtsstellen glauben zu lassen, dass es sich bei den verkauften Kälbern um gesunde Tiere handelte.

Zudem soll der Schweizer für das nichtexistente, «kranke» Zwillingskalb Entschädigungen vom Kanton kassiert haben. Den tatsächlichen Bestand von 129 soll er auf 81 Milchkühe reduziert und so fürs Erntejahr 2016 seine Nährstoffbilanz geschönt haben. Dank dieser soll er knapp 67'000 Franken mehr an Direktzahlungen erhalten haben als ihm zustanden.

Die Staatsanwaltschaft macht den Vater hauptverantwortlich und forderte für ihn eine bedingte Freiheitsstrafe von 20 Monaten und eine bedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 200 Franken. Die unrechtmässig erlangten Direktzahlungen müsse er zurückzahlen.

Sein Sohn soll jeweils Beihilfe geleistet haben, in dem er am Computer entweder selber TVD-Einträge vorgenommen oder falsche Zwillingsgeburten nachgemeldet habe. Für ihn forderte der Staatsanwalt eine bedingte Freiheitsstrafe von acht Monaten und eine bedingte Geldstrafe von 70 Tagessätzen à 130 Franken.

Dem Vater vertraut

Der Sohn gab vor Gericht an, er sei stets im Glauben gewesen, der Vater habe ihm korrekte Daten für die TVD überlassen. Er vertraue seinem Vater auch jetzt noch. Die Verteidiger forderten Freisprüche.

Das Veterinäramt sei nach Bekanntwerden von BVD-Ausbrüchen in der Region komplett überfordert gewesen und habe dem Landwirt ein «Wirrwarr an Anweisungen» zukommen lassen. Aus tierepidemiologischer Sicht sei die Bewilligung für den Verkauf negativ getesteter Tiere ab dem betroffenen Hof höchst fragwürdig gewesen.

Der Vorwurf, sein Mandant habe die Tiere ummarkiert, um so wissentlich kranke Tiere zu verkaufen, sei unhaltbar, so der Verteidiger. Sein Mandant habe in der ausserordentlich betrieblich und menschlich belastenden Situation sicher keine Bereicherungsabsichten gehegt. Dass er sich in dieser schwierigen Phase ein derart komplexes Lügensystem ausgedacht habe, sei absurd. Die Anklage habe keine Beweise.

Die Urteile werden am Mittwochnachmittag vom Gericht mündlich eröffnet.

veröffentlicht: 23. Februar 2021 19:18
aktualisiert: 23. Februar 2021 19:28
Quelle: sda

Anzeige
Anzeige