Kanton St.Gallen

Zweiter Booster neu für alle zugänglich – aber auf eigene Kosten

· Online seit 24.06.2022, 10:19 Uhr
Eine zweite Booster-Impfung gegen das Coronavirus ist aktuell nur für schwer immunsupprimierte Personen mit ärztlichem Attest zugelassen. Für alle anderen wird er nicht empfohlen. Wer trotzdem einen zweiten Booster will, kann sich den im Kanton St.Gallen ab dem 29. Juni gegen Selbstzahlung holen.
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Wer zwei Impfungen und eine Booster-Impfung hat, soll eine vollständige Grundimmunisierung besitzen und somit auch nach mehreren Monaten sehr gut vor einer schweren Covid-Erkrankung geschützt sein. Aus diesem Grund wird eine zweite Booster-Impfung nur Menschen mit einem sehr schwachen Immunsystem und mit ärztlichem Attest empfohlen. 

«Für alle anderen Personen ist eine zweite Booster-Impfung weder durch Swissmedic zugelassen noch von der Eidgenössischen Kommission für Impffragen (EKIF) empfohlen», schreibt der Kanton. Trotzdem hat der Bundesrat entschieden, dass die Kantone eine zweite Booster-Impfung gegen Selbstzahlung ermöglichen können. Dies vor dem Hintergrund, dass es aktuell einige wenige Länder gibt, die eine zweite Booster-Impfung bei der Einreise verlangen.

Risiko und Kosten trägt man selbst 

Wie der Kanton St.Gallen am Freitag mitteilt, bietet er die zweite Booster-Impfung ab dem 29. Juni an vier Standorten im Kanton an. Anmelden kann man sich online ab dem 28. Juni. Voraussetzung dafür ist, dass die letzte Impfung mindestens vier Monate zurückliegt und die Person mindestens 12 Jahre alt ist. Die Impfung wird in den Impfzentren in Buchs, Rapperswil-Jona, St.Gallen und Wil angeboten. Die Kosten betragen 60 Franken.

Der Kanton weist darauf hin, dass die Person die Haftung für die Impfung selber übernimmt, da diese weder zugelassen noch empfohlen ist. Dazu ist eine Unterschrift vor Ort notwendig. Bei Personen unter 18 Jahren müssen die Eltern unterschreiben.

Auch «abgelaufenes» Zertifikat kann als Impfnachweis gelten

Wer aktuell ein in der Schweiz abgelaufenes Zertifikat besitzt, kann dieses je nach Reiseland trotzdem für die Einreise benutzen, so der Kanton. Denn viele Länder würden für die Einreise einen Impfnachweis mit QR-Code verlangen. Wer in der Schweiz gegen Covid-19 geimpft wurde, besitzt einen solchen Nachweis bereits in Form des Covid-Zertifikates.

Dieser Nachweis weist weiterhin aus, wann man das letzte Mal geimpft wurde. Auf dem nationalen Covid-Zertifikat seien alle relevanten Daten auch in Englisch aufgeführt. Aus diesem Grund empfehle der Kanton, das Zertifikat auszudrucken und physisch mitzunehmen sowie im Vorfeld die Einreisebestimmungen des Reiselands zu prüfen. Entscheidend sei, ob das Einreiseland festgelegt hat, wann die letzte Impfung erfolgt sein muss.

(mle)

veröffentlicht: 24. Juni 2022 10:19
aktualisiert: 24. Juni 2022 10:19
Quelle: FM1Today

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