Bundesgericht

Zwist um «Denkpause» in der St.Galler Spitalplanung ist vom Tisch

08.02.2021, 12:16 Uhr
· Online seit 08.02.2021, 11:45 Uhr
Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Anwalts Werner Ritter und weiterer Mitstreiter gegen die «Denkpause» zu den Spitalbauprojekten in Altstätten und Wattwil abgewiesen. Die Projekte waren an der Urne gutgeheissen, aber auf Wunsch der Spitäler von der Regierung auf Eis gelegt worden.
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Das Bundesgericht bestätigt in einem am Montag veröffentlichten Urteil den Entscheid des St.Galler Verwaltungsgerichts. Dieses trat im Mai vergangenen Jahres nicht auf die Beschwerde von Ritter ein.

Das Bundesgericht hält fest, dass auch wenn ein Akt referendumspflichtig war oder in einer Volksabstimmung angenommen wurde, keine genügende Verbindung zu den politischen Rechten bestehe, die zu einer Beschwerde in Stimmrechtssachen berechtigen würde. Ritter argumentierte, dass mit dem Beschluss der Regierung der Volkswille missachtet werde.

Im Juni 2014 hatte der St.Galler Kantonsrat fünf Bauprojekte für die Spitäler St.Gallen, Altstätten, Grabs, Linth und Wattwil beschlossen. Die benötigten Kredite unterstanden dem obligatorischen Referendum und wurden im November gleichen Jahres vom Stimmvolk gutgeheissen.

Aufgrund der veränderten Situation in der Spitalplanung legte der Verwaltungsrat der Spiatalverbunde der Regierung ein neues Konzept für die Spitalversorgung vor, was schliesslich in der «Denkpause» mündete. (Urteil 1C_353/2020 vom 4.1.2021)

veröffentlicht: 8. Februar 2021 11:45
aktualisiert: 8. Februar 2021 12:16
Quelle: sda

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