In den Kantonen St.Gallen, Thurgau, Graubünden, Glarus, Schaffhausen, Zürich und dem Fürstentum Liechtenstein wurden im letzten Herbst diverse Farben, welche zum Tätowieren und für das Permanent-Make-Up verwendet werden, untersucht. Das kantonale Labor St.Gallen hat die Farben auf Nitrosamine, primäre aromatische Amine und Konservierungsmittel eingehend untersucht. Ebenfalls wurde geprüft, ob die gesetzlichen Höchstwerte für Schwermetalle eingehalten werden und ob ein Warnhinweis betreffend Nickel angegeben ist – sofern Spuren davon in der Tinte vorkommen.
Nun liegen die Auswertungen vor: Von den untersuchten Proben wurden 29 Prozent aufgrund von Höchstwertüberschreitungen oder verbotener Inhaltsstoffe beanstandet. Bei über der Hälfte der Proben war zudem der Warnhinweis für Nickel nicht deklariert.
Laut den Behörden können Tätowierfarben, die aus vielen einzelnen Substanzen bestehen, allergische Reaktionen auslösen. Ein weiteres Gesundheitsrisiko besteht auch deshalb, weil solche Tätowier- und Permanent-Make-up-Farben zum Teil krebserregende Stoffe enthalten. Die kantonalen Behörden haben zum Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten die notwendigen Massnahmen angeordnet.
(red.)