Illegal?

Thurgau verweigert Kindern säumiger Prämienzahler den Arzt

· Online seit 16.09.2019, 19:40 Uhr
Der Kanton Thurgau setzt Minderjährige auf die schwarze Liste der säumigen Prämienzahler. Die Kinder werden daher nur in Notfällen medizinisch versorgt. Damit verstösst der Kanton gegen die Kinderrechtskonvention.
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Das heisst es in der Antwort des Bundesrats auf eine Frage aus der Fragestunde im Nationalrat, die am Montag schriftlich veröffentlicht worden ist. Gemäss Konvention müsse bei allen Massnahmen, die Kinder beträfen, das Wohl des Kindes vorrangig berücksichtigt werden.

Die Zugangsbeschränkung zu medizinischen Leistungen bei Kindern stehe daher im Konflikt zur Kinderrechtskonvention, schreibt der Bundesrat. Betroffene könnten sich vor Gericht darauf berufen.

Nach Angaben des Bundesrats führen acht Kantone schwarze Listen säumiger Prämienzahler. Sechs davon setzen nur Erwachsene auf die Liste. Die Krankenkassen zahlen deren Behandlung nur in Notfällen.

Auch der Kanton Solothurn erfasse «in Ausnahmefällen» minderjährige Versicherte, heisst es in der Antwort. Er werde seine Liste aber «voraussichtlich in absehbarer Zeit aufheben». Der Kanton Thurgau ist damit der einzige Kanton, der Kinder grundsätzlich auf die schwarze Liste aufnimmt.

veröffentlicht: 16. September 2019 19:40
aktualisiert: 16. September 2019 19:40
Quelle: sda

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