Adventsfenster im Thurgau nur mit Schutzkonzept
Laut Verordnung zählten Adventsfenster zu den Veranstaltungen, heisst es im Communiqué. Die Fachstelle empfiehlt aufgrund der immer noch hohen Fallzahlen, «grösste Vorsicht walten zu lassen und strengere Schutzmassnahmen umzusetzen».
Vereine, Gemeinden oder Privatpersonen, die Adventsfenster organisieren, seien zur Erarbeitung eines Schutzkonzepts für den Gesamtanlass verpflichtet. Zudem brauche es für die Eröffnung jedes einzelnen Fensters mit Publikum ein individuelles Konzept. Zugelassen sind bis zu 50 Personen plus Helferinnen und Helfer.
An öffentlichen Orten müssen Masken getragen werden. Die Thurgauer Covid-19-Fachstelle empfiehlt aber eine Maskenpflicht auch für Veranstaltungen auf privatem Grund. Erfahrungsgemäss würden die Abstände bei solchen Treffen nicht konsequent eingehalten.
Werden Getränke oder Speisen vor Ort abgegeben, müssen auch die Bestimmungen für Restaurationsbetriebe befolgt werden. Getränke und Speisen dürfen nur im Sitzen konsumiert werden, die Grösse von Gästegruppen darf maximal vier Personen betragen, und die Sperrstunde (23.00 Uhr) ist einzuhalten.