«Diskriminierende Praxis»

Arbon will Abstimmungsmaterial nicht mehr nur dem Ehemann schicken

· Online seit 03.02.2021, 09:56 Uhr
Erläuterndes Abstimmungsmaterial wurde in Arbon bisher nur an eine Person pro Haushalt geschickt – bei Familien in der Regel an den Mann. Der Stadtrat ändert nun die bisherige Praxis.
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Bisher wurden in der Stadt Arbon, um «Ressourcen zu sparen», erläuternde Abstimmungsunterlagen nur an eine Person pro Haushalt geschickt, nämlich den sogenannten Haushaltsvorstand. Im städtischen Einwohnerregister wurde bei Familien in der Regel der Mann als solcher erfasst.

«Praxis nicht zeitgemäss und diskriminierend»

«Aus der Bevölkerung habe ich diesbezüglich erstaunlicherweise keine kritischen Stimmen gehört», sagt der Arboner Stadtpräsident Dominik Diezi. Erst der kürzlich eingereichte parlamentarische Vorstoss «Zustellung von erläuterndem Abstimmungs- und Wahlmaterial» bewog den Stadtrat dazu, die Praxis in Frage zu stellen. «Vor diesem Hintergrund hat sich der Stadtrat an seiner Sitzung vom 25. Januar mit der Thematik auseinandergesetzt. Er kommt zum Schluss, dass die bisherige Praxis nicht zeitgemäss und diskriminierend sei», schreibt die Stadt Arbon.

«Haushaltsvorstand wird zufällig festgelegt»

Weiterhin soll pro Haushalt in der Regel nur eine Person erläuterndes Abstimmungsmaterial erhalten. «Neu und ab sofort hingegen ist die Bestimmung des Haushaltsvorstands keine Frage des Geschlechts mehr. Stattdessen wird der Haushaltsvorstand künftig zufällig festgelegt», schreibt die Stadt. «Familien sollen selber entscheiden können, wer der Haushaltsvorstand ist», sagt Dominik Diezi.

Ausserdem haben stimmberechtigte Personen die Möglichkeit, persönliche Änderungswünsche bei der Zustellung der Botschaften den Einwohnerdiensten zu melden. Dies betrifft etwa Personen, die bis anhin keine Botschaften erhalten haben und diese in Zukunft wünschen, oder Haushalte, die bisher mit mehreren Botschaften beliefert wurden und neu nur noch ein Exemplar erhalten möchten.

Elektronische Zustellung nicht möglich

Komplett auf die physische Zustellung der Abstimmungsunterlagen zu verzichten und diese elektronisch zu versenden, sei allerdings nicht möglich, sagt der Stadtpräsident: «Jeder Haushalt muss die Abstimmungsunterlagen mindestens einmal physisch vorliegen haben. So will es das Gesetz.»

(dab)

veröffentlicht: 3. Februar 2021 09:56
aktualisiert: 3. Februar 2021 09:56
Quelle: FM1Today

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