Circus Royal

Bundesgericht bestätigt Urteil gegen Ex-Zirkusdirektor Oliver Skreinig

· Online seit 06.04.2023, 11:49 Uhr
Oliver Skreinig, der ehemalige Direktor des Circus Royal, wurde letztes Jahr vom Bezirksgericht Kreuzlingen und vom Obergericht Thurgau schuldig gesprochen. Er wandte sich daraufhin ans Bundesgericht. Vergeblich, wie am Donnerstag publik wurde.
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Mehrfache Misswirtschaft, mehrfache Unterlassung der Buchführung, Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern ohne Bewilligung, mehrfache Zweckentfremdung von Arbeitnehmerbeiträgen und SVG-Delikten – dafür hat das Obergericht den ehemaligen Direktor des Circus Royal letztes Jahr verurteilt.

Das Urteil: Eine Freiheitsstrafe von 24 Monaten, davon 18 Monate mit bedingtem Vollzug, eine bedingte Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 50 Franken und einer Busse von 400 Franken. Weiter untersagte es ihm, während fünf Jahren ab Rechtskraft seines Urteils als Organ eines Zirkus oder in ähnlicher Position tätig zu sein.

Der Angeklagte zog das Urteil damals ans Bundesgericht weiter. Er machte geltend, weder der Anklageschrift noch dem Obergerichtsurteil lasse sich entnehmen, weshalb er «faktisches Organ», also tatsächlicher Leiter der Betreibergesellschaften des Zirkus, gewesen sei; er habe keine Entscheidungsbefugnisse gehabt.

Wie das Obergericht am Donnerstag mitteilt, wurde die Beschwerde Anfang März vom Bundesgericht abgewiesen. Das Obergericht habe willkürfrei aufgezeigt, wieso Skreinig gegen Aussen und gegenüber den Angestellten als Direktor wahrgenommen und somit faktischer Entscheidungsträger war.

Skreinig behauptete, er habe bei der Entscheidungsfindung nicht mitgewirkt, sondern lediglich die Entscheide eines anderen umgesetzt, immer dessen Einverständnis einholen und täglich 20 bis 25-mal mit diesem telefonieren müssen. Dass das Obergericht diese Aussage als Schutzbehauptung qualifizierte, hat das Bundesgericht als richtig eingestuft.

(red.)

veröffentlicht: 6. April 2023 11:49
aktualisiert: 6. April 2023 11:49
Quelle: FM1Today

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