Circus Royal

Bundesgericht muss über Ex-Zirkusdirektor Skreinig urteilen

· Online seit 21.07.2022, 13:55 Uhr
Nachdem Oliver Skreinig, der ehemalige Direktor des Circus Royal, vom Bezirksgericht Kreuzlingen und vom Obergericht Thurgau schuldig gesprochen wurde, reichen er und sein Verteidiger Arthur Ruckstuhl erneut Beschwerde ein. Jetzt muss das Bundesgericht über Freispruch oder Gefängnis entscheiden.
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Oliver Skreinig und sein Verteidiger Arthur Ruckstuhl ziehen das Urteil des Thurgauer Obergerichts gegen den ehemaligen Direktor des Circus Royal ans Bundesgericht weiter. Das schreiben die «Frauenfelder Nachrichten» am Donnerstag. Peter Josi, Medienbeauftragter des Bundesgerichts, bestätigt auf Anfrage des «St.Galler Tagblatt»: «In der fraglichen Sache wurde Ende Juni Beschwerde erhoben.»

Beschwerde hängig

Dabei hat Skreinig die Beschwerdefrist von 30 Tagen offenbar ausgereizt. Der Thurgauer Obergerichtsschreiber Thomas Soliva schreibt: «Den begründeten Entscheid versandte das Obergericht am 24. Mai. Der Berufungskläger O. S. erhob beim Bundesgericht am 24. Juni Beschwerde. Diese ist hängig.»

Das Bezirksgericht Kreuzlingen hatte Skreinig 2020 unter anderem wegen Unterlassung der Buchführung, Misswirtschaft und Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern ohne Bewilligung schuldig gesprochen. Das Verdikt: zwölf Monate Haft, davon sechs unbedingt, dazu ein Tätigkeitsverbot.

Skreinig und sein Verteidiger Arthur Ruckstuhl gingen in Berufung und forderten vor dem Obergericht einen Freispruch. Passiert ist das Gegenteil: An der Verhandlung am 7. März 2022 erhöhte das Obergericht die bedingte Freiheitsstrafe auf 18 Monate, verlängerte das Berufsverbot für Skreinig um eines von vier auf fünf Jahre und brummte dem Österreicher eine Busse und die Verfahrenskosten auf.

Sie glauben an den Freispruch

Selbstredend geben sich Skreinig und Ruckstuhl damit nicht zufrieden. Vor dem Bundesgericht will der Verteidiger für seinen Mandanten weiterkämpfen. Ruckstuhl sagt: «Wir fordern den Freispruch, weil wir nicht damit einverstanden sind, dass Skreinig Geschäftsführer des Circus Royal gewesen sein soll.»

Skreinig führte den ehemals zweitgrössten Schweizer Zirkus jahrelang mit seinem Partner Peter Gasser, ehe dieser 2018 verstarb. Sowohl vor Bezirks- als auch vor Obergericht argumentierten Skreinig und Ruckstuhl, Gasser sei der alleinige Geschäftsführer gewesen und habe die Geschicke des Zirkus verantwortet.

Die Anklage hingegen stellte sich auf den Standpunkt, dass Skreinig sehr wohl unternehmerische Entscheide getroffen habe und deshalb mitverantwortlich dafür sei, dass dem Zirkus das Geld ausging.

Ihrer Argumentation bleiben Skreinig und sein Verteidiger weiterhin treu. Auf die Frage, wie hoch er seine Erfolgschancen vor Bundesgericht einschätze, sagt Ruckstuhl: «Deutlich über 50 Prozent.»

Dass die Strafe für seinen Mandanten erneut erhöht wird, schliesst er aus, denn: «Eine Verschärfung kann es nur geben, wenn der Staatsanwalt eine Anschlussberufung macht.» Weil dieser aber schon vor Obergericht mit seinem Antrag durchgedrungen sei, sei das nicht zu erwarten.

veröffentlicht: 21. Juli 2022 13:55
aktualisiert: 21. Juli 2022 13:55
Quelle: St.Galler Tagblatt/Stefan Marolf

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