Kreuzlingen

Circus-Royal-Direktor Skreinig muss vor Gericht antraben

· Online seit 22.07.2020, 17:00 Uhr
Der gefallene Circus-Direktor Oliver Skreinig muss sich am 19. August vor dem Bezirksgericht Kreuzlingen verantworten. Gemäss dem aktuellen Verhandlungsprogramm wird an diesem Tag die Anklage gegen ihn verhandelt.
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Mehrfache Misswirtschaft, Unterlassung der Buchführung, Vergehen gegen das Bundesgesetz über die AHV, Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern ohne Bewilligung und mehrfache Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz werden ihm zur Last gelegt. Als Nebenkläger der Staatsanwaltschaft sind das kantonale Betreibungsamt und das Sozialversicherungszentrum Thurgau aufgeführt.

Die Geschäfte beim Circus Royal liefen gegen Ende vergangenen Jahres aus dem Ruder. Die Staatsanwaltschaft Thurgau erhob im Dezember beim Bezirksgericht Kreuzlingen Anklage gegen den Direktor des Kreuzlinger Zirkus. Es war bekannt geworden, dass Skreinig in einer Nacht-und-Nebel-Aktion verschwunden war. Artisten beklagten unter anderem, sie seien von Skreinig gar nicht oder nur teilweise entlöhnt worden. Man war gezwungen, Tiere zu verkaufen.

(ubr)

veröffentlicht: 22. Juli 2020 17:00
aktualisiert: 22. Juli 2020 17:00
Quelle: FM1Today

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