Tötungsdelikt

Der Tatverdächtige von Sirnach ist weiterhin in U-Haft

· Online seit 20.10.2022, 15:31 Uhr
Vier Tage nach dem Tötungsdelikt von Sirnach sitzt der 15-jährige Tatverdächtige weiterhin in Untersuchungshaft. Sollte sich der Tatverdacht erhärten, könnte ihm eine vorsorgliche Unterbringung drohen.
Stefan Marolf/St.Galler Tagblatt
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Am Sonntagabend starb in Sirnach ein junger Mann mit Stichwunden – nach kurzer Fahndung nahm die Kantonspolizei Thurgau einen 15-jährigen Tatverdächtigen fest. Vier Tage später sitzt der Teenager weiterhin in Untersuchungshaft, wie der Thurgauer Jugendanwalt Jonas Bruderer auf Anfrage des «St.Galler Tagblatt» mitteilt. Er sagt ausserdem: «Der Tatverdächtige wurde einvernommen.»

Weil das Jugendstrafrecht bis zu sieben Tage Untersuchungshaft ohne Antrag beim Zwangsmassnahmengericht ermöglicht, können die Behörden den Tatverdächtigen mindestens bis Sonntag festhalten.

Entlassung oder stationäre Beobachtung

Was dann passiert, hänge stark von den persönlichen Umständen des Tatverdächtigen und den Tatumständen ab, sagt Jonas Bruderer, denn: «Das oberste Ziel des Jugendstrafrechts ist es, jugendliche Straftäter zu schützen, zu erziehen und sie von weiteren Straftaten abzuhalten.» Es gebe im Strafgesetz keinen Automatismus, der dafür sorge, dass jemand nach einer schweren Straftat zwingend bis zur Urteilsverkündung in Haft bleibe. Das heisst: «Selbst wenn sich der Tatverdacht erhärtet, ist es nicht völlig ausgeschlossen, dass der Tatverdächtige wieder auf freien Fuss kommt.»

Stellt die Jugendanwaltschaft allerdings fest, dass der Tatverdächtige Unterstützung benötigt, kann eine stationäre Beobachtung angeordnet werden. In diesem Fall käme der Teenager in eine «dafür geeignete Institution» wie den Platanenhof in St.Gallen. Während des Aufenthalts würde dann geprüft, welche Schutzmassnahmen notwendig wären, um weitere Straftaten zu verhindern.

Massnahmen schon vor einem Urteil möglich

Das Jugend- kenne zwar wie das Erwachsenenstrafrecht den vorzeitigen Strafvollzug, ein solcher sei aber unüblich, sagt Bruderer.

«Üblich sind vorsorgliche Schutzmassnahmen, die bereits vor einem Urteil angeordnet werden können.»

Ein Urteil sei wohl erst in mehreren Monaten zu erwarten, denn: «Es müssen alle Ermittlungen abgeschlossen, beim Gericht Anklage erhoben und die Verhandlung terminiert werden.» Teil dieser Ermittlungen ist auch die Frage, ob beim Tötungsdelikt in Sirnach Drogen im Spiel waren.

Quelle: TVO

«Er kifft seit Jahren. Teilweise ist er so bekifft, dass er komplett weg ist», sagte ein Bekannter am Mittwoch zu «20 Minuten» über den Tatverdächtigen. Bruderer kann diese Aussage wegen des laufenden Verfahrens weder bestätigen noch dementieren, sagt aber: «Bei einem so schweren Delikt gehören umfassende Abklärungen, auch zu Betäubungsmitteln, dazu.»

Todesursache weiterhin unklar

Obwohl in den Medien durchgehend von einer Messerstecherei die Rede ist, bleibt auch die Frage nach der Tatwaffe weiterhin unbeantwortet. «Es ist bekannt, dass er ab und zu ein Messer dabei hat», sagt der Bekannte des Tatverdächtigen zwar.

Ob das aber auch am Sonntagabend der Fall war, und ob die Stichverletzungen des Opfers tatsächlich von einem Messer stammen, kann Jonas Bruderer mit Verweis auf das laufende Verfahren nicht beantworten. Ungewiss bleibt überdies auch, ob die Stichverletzungen tödlich waren – die Resultate aus der Gerichtsmedizin und damit die offizielle Todesursache des 18-Jährigen sind noch nicht bekannt.

veröffentlicht: 20. Oktober 2022 15:31
aktualisiert: 20. Oktober 2022 15:31
Quelle: St.Galler Tagblatt

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