Die Arboner «Wunderbar» wird ein Fall fürs Bundesgericht
Das Bundesgericht muss sich demnächst mit der Arboner «Wunderbar» beschäftigen. Nachdem das Thurgauer Obergericht im Februar die Mieterstreckungsklage abgelehnt hatte, zieht Betreiberin Simone Siegmann den Fall weiter. Ihr Anwalt Christian Bütikofer sagt gegenüber dem «Thurgauer Zeitung»: «Nun ist das Bundesgericht dran und wir warten auf das Urteil.» Gleichzeitig wird geprüft, ob der Arboner Stadtrat dem Abbruch des Gebäudes zurecht zugestimmt hat – oder ob es doch noch unter Schutz gestellt werden soll.
Siegmanns Ziel mit der Klage gegen die ZIK Immo AG: Die «Wunderbar» soll bis Ende 2023 in der Liegenschaft am Arboner Seeufer eingemietet bleiben können. Konradin Fischer, Verwaltungsratsmitglied der Immobilienfirma, zitiert aus einem Dokument des Bundesgerichts, dass die Beschwerde «aussichtslos» erscheine und der Rekurs «keine aufschiebende Wirkung» habe.
Die «Wunderbar» müsste demnach per sofort schliessen. Die ZIK Immo AG hat gemäss «Thurgauer Zeitung» nun erneut vor, beim Bezirksgericht ein Ausweisungsbegehren zu stellen. «Wird das Begehren gutgeheissen, muss die ‹Wunderbar› zeitnah raus», sagt Fischer.