Die Jugendanwaltschaft des Kanton Thurgau hat die Ermittlungen abgeschlossen und ein Urteil gesprochen. Drei der vier Jugendlichen, gegen die im Zug des Brands ermittelt wurde, müssen Sozialstunden leisten, einer Person konnte kein Fehlverhalten nachgewiesen werden. FM1Today hat mit der leitenden Jugendanwältin Barbara Reifler gesprochen.
Barbara Reifler, drei der Jugendlichen im Alter zwischen 15 und 17 Jahren müssen Sozialstunden leisten. Wie ist das Strafmass einzuschätzen?
Persönliche Leistung ist die Strafe, die im Jugendstrafrecht am häufigsten ausgesprochen wird. Auch, weil man weiss, dass sie die beste Wirkung bei den Jugendlichen erzielt: Man muss zu Gunsten des Gemeinwohls arbeiten gehen. Ob das nun Gemüse schnetzeln im Altersheim oder Altmetall sortieren im Werkhof ist, es hinterlässt einen bleibenden Eindruck, im Sinne einer erzieherischen Strafe.
Der Schaden bei der Tobi Seeobst AG dürfte in die Millionen gehen. Wäre eine härtere Strafe nicht angebracht?
Es gäbe noch eine Freiheitsstrafe. Aber die kommt bei einem solchen Delikt nicht in Frage. Wir reden hier von Fahrlässigkeit: Die Jugendlichen haben die Folgen ihres Handels aus «pflichtwidriger Unvorsichtigkeit» nicht bedacht. Das heisst, sie hatten nie die Absicht, einen Brand zu verursachen.
Wie ist es denn genau passiert?
Die Jugendlichen waren vor der Lagerhalle im Freien. Sie haben sich aus gestapelten Harassen aus Plastik eine Hütte gebaut. Dort drin haben sie eine Kerze angezündet. Als sie gegangen sind, haben sie die Kerze aber nicht gelöscht. Durch den Wind konnte die Flamme zuerst auf die Harassen übergehen und danach auf die Lagerhalle. Die Jugendlichen hatten nie die Absicht, die Lagerhalle anzuzünden.
Nur drei von vier Jugendlichen bekommen eine Strafe. War der vierte gar nicht beteiligt?
Die Person war wohl anwesend, man kann ihr aber keinen aktiven Tatbeitrag nachweisen.
Wie viele Stunden müssen die Jugendlichen leisten?
Dazu machen wir keine Angaben.
(thc)