Fall Hefenhofen

Dritter Prozesstag im Überblick: Jede Aussage wird verweigert

03.03.2023, 20:09 Uhr
· Online seit 03.03.2023, 19:57 Uhr
Nachdem die beiden ersten Tage im Hefenhofen-Prozess vor dem Bezirksgericht Arbon Nebenschauplätzen gewidmet waren, ging es am Freitag auch um die happigen Vorwürfe: Die Zustände auf dem Hof von Ulrich K. Dieser verweigerte wie schon an den beiden ersten Verhandlungstagen jede Aussage.

Quelle: TVO

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Am Freitagmorgen tummelten sich zahlreiche Medienschaffende vor dem Bezirksgericht in Arbon. Der Grund: Die happigen Vorwürfe gegen Ulrich K. stehen auf dem Prozessprogramm.

Zu Beginn ging es aber nicht um die Zustände auf dem Hof, sondern um die mutmassliche Amok-Fahrt des Landwirts und somit um «Mehrfache Gefährdung gegen das Leben» sowie «grobe Verletzungen der Verkehrsregeln». K. soll mit seinem Auto in eine Menschengruppe auf dem Trottoir vor seinem Hof gefahren sein, sodass zwei Personen wegspringen mussten.

Dazu wurden die vier Betroffenen – welche als Privatkläger auftraten – sowie zwei Zeugen befragt. Deren Aussagen zum Vorfall deckten sich mehrheitlich. Lediglich bei der Geschwindigkeit des Autos waren sich die Zeugen nicht einig. Von 30 bis zu 80 Stundenkilometern war alles vertreten.

Quelle: Leserreporter

«Beweise nicht verwertbar»

Danach hatte der Verteidiger das Wort. Dieser sparte nicht mit Kritik an der Staatsanwaltschaft und Behörden. Er monierte Mängel, Unterlassungen, Fehler und Regelverstösse. Verschiedenen Behördenmitgliedern warf er Befangenheit vor.

Namentlich seien seinem Mandanten wiederholt dessen Rechte vorenthalten worden, sagte der Anwalt. Für die Durchsuchung von Haus und Hof habe es keinen Durchsuchungsbefehl gegeben. Sämtliche dann und zu anderen Zeitpunkten unkorrekt erhobenen Beweise seien deshalb widerrechtlich erhoben worden. Sie dürften nicht verwertet werden.

Die Zwangsräumung, der Verkauf und die Schlachtung von Tieren seien «krass unverhältnismässig» gewesen. Das Veterinäramt habe sich damit des Amtsmissbrauchs schuldig gemacht. Dies sei auch Gegenstand im separaten Strafverfahren gegen den ehemaligen Kantonstierarzt, bei dem es voraussichtlich im Sommer zu Prozess kommt.

Tätigkeitsverbot gefordert

Der Staatsanwalt forderte eine Verurteilung des Beschuldigten Ulrich K. wegen mehrfacher Tierquälerei, Widerhandlung gegen das Tierschutz- und Tierseuchengesetz, Gefährdung des Lebens sowie eine ganze Reihe weiterer Delikte. Der Tatbestand Gefährdung des Lebens bezieht sich auf ein gefährliches Manöver des Beschuldigten mit seinem Auto gegen vier auf dem Trottoir gehende Personen.

Der Mann solle bestraft werden mit einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und vier Monaten, einer Geldstrafe sowie einer Busse. Zudem sei ihm ein 20 Jahre geltendes Tätigkeitsverbot für die Haltung und Betreuung von Tieren aufzuerlegen. Sein Verschulden wiege je nach Delikt leicht bis sehr schwer.

Gelegenheit zu Schlusswort

Am kommenden Mittwoch wird die Verhandlung fortgesetzt. Dann wird der Verteidiger plädieren. Der Beschuldigte hat dann Gelegenheit zu einem Schlusswort. Die Urteile gegen den Landwirt sowie die vier Mitbeschuldigten werden voraussichtlich am 21. März eröffnet.

Mitbeschuldigt sind zwei Metzger, mit denen der Landwirt einen illegalen Ferkelhandel betrieben haben soll. Die Ex-Freundin des Bauern soll mehrere Pferde der behördlich angeordneten Beschlagnahmung entzogen oder dies versucht haben. Und eine ehemalige Praktikantin soll die Beschlagnahmung eines Hundes verunmöglicht haben.

Hier gibt es den Ticker von FM1Today zum Nachlesen.

Quelle: TVO

(mma/sda)

veröffentlicht: 3. März 2023 19:57
aktualisiert: 3. März 2023 20:09
Quelle: FM1Today

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