Einbürgern? Im Thurgau wird's schwierig

25.10.2017, 15:10 Uhr
· Online seit 25.10.2017, 15:09 Uhr
Das Thurgauer Kantonsparlament hat sich am Mittwoch dazu ausgesprochen, dass Einbürgerungswillige bessere Deutschkenntnisse haben müssen als im Rest der Schweiz.
René Rödiger
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Bei den mündlichen Sprachkenntnissen müssen Einbürgerungswillige ab Januar 2018 ein höheres Niveau haben. Der Bund schreibt das Referenzniveau B1 vor. Im Thurgau wird es jedoch schwieriger. Das Kantonsparlament hat sich auf Antrag der SVP für das Niveau B2 ausgesprochen.

Der Antrag von Pascal Schmid (SVP, Weinfelden) wurde hauchdünn mit 58 zu 57 Stimmen angenommen. Die Änderung ist noch nicht definitiv, es braucht noch eine Schlussabstimmung, die in einer kommenden Sitzung stattfindet.

Kompromissbereiter Regierungsrat

Fest steht jedoch, dass Personen, die sich einbürgern wollen, im Thurgau künftig höhere Anforderungen erfüllen müssen. Die Regierung gab sich kompromissbereit. Der Regierungsrat wolle das von der SVP verlangte Niveau für mündliche Sprache auf Verordnungsstufe umsetzen, versprach die zuständige Regierungsrätin Cornelia Komposch (SP). Eine Aufnahme ins Gesetz lehne die Regierung jedoch ab. Diese Ankündigung sorgte bei einigen Ratsmitgliedern für Irritation.

Gegen eine Verschärfung waren SP, CVP, Grüne und Grünliberale. Eine SP-Vertreterin sagte, dass es der SVP nur darum gehe, die Einbürgerungen von Eingewanderten der ersten Generation zu verhindern. Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 ermöglichen normale Alltagsgespräche über vertraute Dinge aus Arbeit, Schule und Freizeit.

Eine weitere Verschärfung sei «unnötig und schikanös». Auch viele Schweizerinnen und Schweizer würden an einer solchen Prüfung scheitern. «Wenn das Kantonsparlament auf die Forderungen der SVP eingeht, hat der Thurgau das schärfste Einbürgerungsgesetz der Schweiz», sagte eine SP-Vertreterin.

SVP wollte noch weiter gehen

In der vorberatenden Kommission hatte die SVP weitere Verschärfungen gefordert, war mit den Anträgen aber knapp gescheitert. Zum Beispiel sollte der Arbeitgeber anhand einer Checkliste bestätigen, dass die einbürgerungswillige Person gut integriert sei. Generell abgelehnt werden sollten Gesuche von verschuldeten Personen, das heisst solchen mit Verlustscheinen, ausländischen Ausfallscheinen oder anderen rechtlich bestätigten Schulden.

Das Thurgauer Einbürgerungsgesetz wird überarbeitet, weil das Bundesrecht auf Anfang 2018 ändert. Bisher waren die Voraussetzungen für eine Einbürgerung nur sehr allgemein formuliert, was den Behörden einen grossen Ermessensspielraum gab. Neu sieht das Bundesrecht detaillierte Vorschriften vor.

So müssen Einbürgerungswillige erfolgreich integriert sein. Dies setzt voraus, dass sie sich im Alltag in einer Landessprache verständigen können, und zwar in in Wort und Schrift. Von Einbürgerungswilligen darf keine Gefahr der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgehen. Zudem brauchen Ausländer eine Niederlassungsbewilligung, um sich einbürgern lassen zu können. Bisher reichte auch eine vorläufige Aufnahme.

veröffentlicht: 25. Oktober 2017 15:09
aktualisiert: 25. Oktober 2017 15:10
Quelle: red./SDA

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