Thurgauer Regierung

«Es gibt kein Anrecht, Blut von Ungeimpften zu erhalten»

· Online seit 01.09.2021, 18:21 Uhr
Zwei Impf- und Corona-Massnahmengegner im Thurgauer Grossen Rat befürchten körperliche Schäden, wenn Ungeimpfte Blut von Geimpften erhalten. Das ist die Antwort der Regierung.
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Das Blut einer gegen Covid-19 geimpften Person könne bedenkenlos ungeimpften Patientinnen und Patienten transfusioniert werden. Das legt die Thurgauer Regierung in der Beantwortung einer Einfachen Anfrage von EDU-Kantonsrat Peter Schenk und Ratskollege Jürg Wiesli (SVP Dozwil) dar. Damit räumt der Regierungsrat eine Befürchtung der als Coronaskeptiker bekanntgewordenen Politiker aus dem Weg. Denn sie wollten unter anderem wissen, ob eine ungeimpfte Person quasi «geimpft» sei, wenn sie Blut von einer geimpften Person erhalte.

Auf diese medizinischen Bedenken geht die Regierung detailliert ein: Nachdem der mRNA-Impfstoff injiziert werde, würden Zellen der impfwilligen Person Spikeproteine produzieren, durch welche das Immunsystem schliesslich Antikörper gegen das Virus bilde.

Solche Spikeproteine könnten auch in einer Blutkonserve vorhanden sein, falls bei der Blutspenderin oder dem Blutspender die Impfung kürzlich erfolgte, hält die Regierung in ihrer Antwort fest. Das könne auch eintreffen, wenn der Blutspender die Karenzfrist von 48 Stunden nach der Impfung abgewartet hat.

«Das führt nicht zu einer Impfung»

In der Antwort widerspricht die Kantonsregierung aber dem Mythos, den Coronaskeptiker Schenk mit seiner Anfrage heraufbeschwören möchte: «Die quantitative Menge dieser Spikeproteine ist aber in der Regel zu gering, als dass die Empfängerperson eine Immunantwort ausbilden kann, wie sie durch eine Impfung ausgelöst wird.»

Und liege die Impfung der Blutspenderin oder des Blutspenders einige Wochen oder Monate zurück, könne im gespendeten Blut keine signifikante Menge an Spikeproteinen oder Antikörpern mehr festgestellt werden. Und selbst wenn die Empfängerperson über eine Bluttransfusion einige Antikörper gegen das Coronavirus «mitgeliefert» bekomme, führe diese nicht zu einer «Impfung».

Irrelevant, wenn es um Leben und Tod geht

Schliesslich hält die Regierung unmissverständlich fest: «Da in aller Regel nur Blut transferiert wird, wenn dies unumgänglich ist, das heisst die Patientin oder der Patient ansonsten in vielen Fällen stirbt, ist es für die Gesundheit der Empfängerin oder des Empfängers irrelevant, ob das transferierte Blut Spikeproteine enthält.»

Was Kantonsrat Schenk von der Antwort auf seine Anfrage hält, in der er Schäden aufgrund solcher Bluttransfusionen befürchtet, bleibt offen. Auf Anfragen der «Thurgauer Zeitung» reagierte er nicht.

Ausserdem wollte Schenk wissen, ob eine ungeimpfte Person das Recht habe, im Bedarfsfall auch ungeimpftes Blut oder ein Organ einer ungeimpften Person zu erhalten. Dies verneint die Regierung klar. Weil das Blut einer geimpften Person bedenkenlos für Bluttransfusionen verwendbar sei, erachte sie eine Deklaration oder Separation als nicht erforderlich. Das würde ausserdem «unnötigerweise verunsichern und die notorische Knappheit an Blutspenden» verschärfen.

veröffentlicht: 1. September 2021 18:21
aktualisiert: 1. September 2021 18:21
Quelle: Thurgauer Zeitung/Silvan Meile

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