«Fall Wigoltingen» wird untersucht

· Online seit 22.05.2019, 15:32 Uhr
Die Aufsichtsbeschwerde zweier Eltern im Fall der Schule Wigoltingen ist vom Departement für Erziehung und Kultur abgelehnt worden. Untersucht wird die ganze Geschichte trotzdem vom Kanton.
René Rödiger
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Zwei Eltern von Wigoltinger Schüler haben beim Kanton Thurgau eine Aufsichtsbeschwerde im «Fall Wigoltingen» eingereicht. Monika Knill, Regierungsrätin und Vorsteherin des Departements für Erziehung und Kultur (DEK), tritt nicht auf die Beschwerde ein. Das DEK will den Fall jedoch selbst untersuchen und hat deshalb aus der Aufsichtsbeschwerde eine Anzeige gemacht und kann so eine Untersuchung einleiten.

Die Eltern wollten wissen, ob die Behörde oder die Schulleitung im Zusammenhang mit den sieben Kündigungen der Oberstufenlehrpersonen willkürlich gehandelt habe. Ausserdem solle der Kanton die Lehrer von ihrem Maulkorb befreien. Mit der Untersuchung macht der Kanton jetzt genau das, obwohl die Aufsichtsbeschwerde abgelehnt worden ist.

Wie der Kanton Thurgau die Ablehnung der Beschwerde erklärt, und was die Eltern und der Berufsverband Bildung Thurgau zur Untersuchung sagen, kannst du im Artikel des «St.Galler Tagblatt» lesen.

veröffentlicht: 22. Mai 2019 15:32
aktualisiert: 22. Mai 2019 15:32
Quelle: red.

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