Thurgau
Finanzieller Schutzschirm für Grossveranstaltungen
· Online seit 02.07.2021, 10:53 Uhr
Anzeige
Finanziert wird der «Schutzschirm» aus dem Covid-19-Nachtragskredit, den der Thurgauer Grosse Rat im Mai bewilligte, wie der Kanton am Freitag mitteilte. Wie viele Veranstaltungen wegen Absagen oder Einschränkungen den «Schutzschirm» beanspruchen werden, ist laut der Regierung nicht abzuschätzen.
Der «Schutzschirm» wird im Thurgau gemäss den Rahmenbedingungen des Bundes umgesetzt, und diese Umsetzung basiert auf der Kantonsverfassung. Es muss sich um Publikumsanlässe handeln, die öffentlich und für mehr als 1000 Personen pro Tag konzipiert sind. Der Bund beteiligt sich zu 50 Prozent an den Entschädigungen.