Frauenfelder Wahlfälschung kommt vor das Bundesgericht
In der Berufungsverhandlung vom 1. Juni 2022 erklärte das Thurgauer Obergericht den 51-jährigen ehemaligen Frauenfelder Stadtschreiber Ralph Limoncelli der qualifizierten Wahlfälschung für schuldig und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 12 Monaten bedingt. Am Dienstag ist das vom Obergericht verschickte Urteil beim «St.Galler Tagblatt» eingetroffen.
An die Parteien expediert worden ist es am 1. November. Die Beschwerdefrist dauert 30 Tage. Er werde seinen Fall ans Bundesgericht weiterziehen, erklärt Limoncelli auf Anfrage der Zeitung. Das schriftliche Urteil kommentiert er nicht.
Bei den Grossratswahlen vom 15. März 2020 wurden zwei Bünde mit je 100 unveränderten GLP-Wahlzetteln fälschlicherweise der SVP zugerechnet, was zu einer Sitzverschiebung geführt hätte. Gemäss Bezirks- und Obergericht vertuschte Limonelli den Fehler. Nach Darstellung der Verteidigung ist Limoncelli unschuldig. Eine Wahlmanipulation liege keine vor. Nur ein Bund sei falsch abgelegt worden, was Limoncelli der Staatskanzlei gemeldet habe.