Justiz

Frauenfelder Wahlfälschung kommt vor das Bundesgericht

· Online seit 08.11.2022, 18:30 Uhr
Das Thurgauer Obergericht hat das schriftliche Urteil zur Frauenfelder Wahlfälschung verschickt. Der ehemalige Frauenfelder Stadtschreiber Ralph Limoncelli wird zu einer Freiheitsstrafe von 12 Monaten bedingt verurteilt. Limoncelli kündigt eine Beschwerde ans Bundesgericht an.
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In der Berufungsverhandlung vom 1. Juni 2022 erklärte das Thurgauer Obergericht den 51-jährigen ehemaligen Frauenfelder Stadtschreiber Ralph Limoncelli der qualifizierten Wahlfälschung für schuldig und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 12 Monaten bedingt. Am Dienstag ist das vom Obergericht verschickte Urteil beim «St.Galler Tagblatt» eingetroffen.

An die Parteien expediert worden ist es am 1. November. Die Beschwerdefrist dauert 30 Tage. Er werde seinen Fall ans Bundesgericht weiterziehen, erklärt Limoncelli auf Anfrage der Zeitung. Das schriftliche Urteil kommentiert er nicht.

Bei den Grossratswahlen vom 15. März 2020 wurden zwei Bünde mit je 100 unveränderten GLP-Wahlzetteln fälschlicherweise der SVP zugerechnet, was zu einer Sitzverschiebung geführt hätte. Gemäss Bezirks- und Obergericht vertuschte Limonelli den Fehler. Nach Darstellung der Verteidigung ist Limoncelli unschuldig. Eine Wahlmanipulation liege keine vor. Nur ein Bund sei falsch abgelegt worden, was Limoncelli der Staatskanzlei gemeldet habe.

veröffentlicht: 8. November 2022 18:30
aktualisiert: 8. November 2022 18:30
Quelle: St.Galler Tagblatt/Thomas Wunderlin

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